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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsätzlich kein Kostenersatz wegen "sozialwidrigen Verhaltens" bei Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII 24.7.2014:

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 Grundsätzlich kein Kostenersatz wegen "sozialwidrigen Verhaltens" bei Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII  24.7.2014: Empty Grundsätzlich kein Kostenersatz wegen "sozialwidrigen Verhaltens" bei Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII 24.7.2014:

Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Jul 2014 - 9:51

Der 2. Senat des LSG Stuttgart hat in einer gerichtlichen Verfügung unsere Auffassung bestätigt, dass Kostenersatz nach § 103 SGB XII (schuldhaftes Herbeiführen der Anspruchsvoraussetzungen für Sozialhilfe) in Fällen von Grundsicherung nach dem 4. Kap. des SGB XII nicht gefordert werden kann. Der Sozialhilfeträger hatte zunächst Grundsicherung nach dem 4. Kap. des SGB XII bewilligt, dann aber Kostenersatz gefordert, weil die Hilfeempfängerin kurz vor Leistungsbezug noch ein Darlehen bei Familienangehörigen getilgt hatte. Die erste Instanz hatte die Entscheidung des Sozialamtes bestätigt (SG Freiburg, 17.9.2013, S 12 SO 3610/12).

Das LSG hat nun darauf hingewiesen, dass nach vorläufiger Rechtsauffassung des Senats Kostenersatz nach § 103 SGB XII bei Grundsicherung nach dem 4. Kap. des SGB XII wegen der vorrangigen Vorschrift des § 41 Abs. 4 SGB XII ausgeschlossen sein dürfte (LSG Stuttgart, L 2 SO 4608/13. Das Sozialamt hat seinen Kostenersatzbescheid daraufhin zurückgenommen.
 
Sozialrecht in Freiburg - Hartz IV - Sozialhilfe - Krankenversicherung - www.srif.de: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1692/

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