Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
klage - Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
klage - Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
klage - Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
klage - Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
klage - Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
klage - Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
klage - Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
klage - Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
klage - Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
klage - Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben

Nach unten

klage - Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben  Empty Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen weiterzugeben

Beitrag von Willi Schartema Mi 9 Jul 2014 - 8:20

Der Vorsitzender des Erwerbslosenverein Tacheles verklagt das Bundesarbeitsministerium auf Herausgabe von Informationen zu den geplanten Änderungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Bundesregierung will Rechtsverschärfungen bei den Hartz IV-Gesetzen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereiten und damit faktisch das Informationsfreiheitsgesetz außer Kraft setzen.

Im November 2012 hat die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) mehrheitlich beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II einzurichten. Seit Juni 2013 erarbeitet eine nicht öffentlich tagende Arbeitsgruppe Hartz IV-Rechtsänderungen aus.


Diese Rechtsänderungen beinhalten unter der Überschrift „Rechtsvereinfachung“ eine Vielzahl von Verschärfungen und die Etablierung von Sonderrecht für Arbeitslosengeld II-Beziehende. Zu den Teilnehmenden gehören das Bundesarbeitsministerium (BMAS), die Länder und darüber hinaus die Bundesagentur für Arbeit (BA), die kommunalen Spitzenverbände sowie der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Diskutiert werden in der Arbeitsgruppe formell etwa 120 Änderungsvorschläge, insgesamt ist aber bekannt, dass von verschiedensten Institutionen wie einzelnen Jobcentern, Deutscher Städtetag, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, BA-Zentrale sowie dem Bundesarbeitsministerium selbst über 300 Vorschläge zur Diskussion stehen.

Anhand der Vorschläge der Arbeitsgruppe soll bis Ende dieses Jahres ein Gesetzesentwurf vorgelegt und nächstes Jahr beschlossen werden.

Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles, hat am 15. Dezember 2013 einen Antrag auf Weitergabe aller im Bundesarbeitsministerium (BMAS) vorhandenen Informationen zu den geplanten Rechtsänderungen im SGB II gestellt. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder Bürger Anspruch auf Herausgabe von in Bundesbehörden vorhandenen Informationen.  Diesen Informationsanspruch verweigert das BMAS und führt aus, dass damit die geheime Diskussion über die geplanten Rechtsänderungen gestört werden könnte.

Thomé ist allerdings der Meinung, dass es bei Gesetzesänderungen keinen Geheimhaltungsanspruch der Regierung gibt. „Staatliches Handeln muss für Bürger/innen, NGO, Wohlfahrts- und Sozialverbände, aber auch für die Parteien und eine politisch interessierte und kritische Öffentlichkeit transparent sein. Denn nur so sind rechtlich bedenkliche und möglicherweise verfassungswidrige Pläne im Vorfeld erkennbar und angreifbar“, führt Thomé seinen Informationsanspruch aus.

Trotz umfangreicher Begründung wurde das Informationsbegehren vom BMAS mit Bescheid vom 26.05.2014 abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid hat Thomé stellvertretend für die interessierte Öffentlichkeit mit Datum vom 25.06.2014 Klage eingereicht.

„Mit der Klage soll die intransparente und undemokratische Verfahrensweise des BMAS thematisiert und wenigstens für die Zukunft festgestellt werden, dass die Regierung keinen Anspruch auf Geheimhaltung im Vorfeld von Gesetzesvorhaben hat“, fasst Thomé das Motiv der Klage zusammen. Er kündigt ferner an, dass er die Klage durch alle Instanzen verfolgen möchte. „Denn es kann nicht sein, dass die öffentliche Debatte im Vorfeld gravierender Rechtsänderungen mit allen Mitteln verhindert werden soll“, so Thomé.

 
Hintergrund:

  • Pressemitteilung Tacheles vom 06.07.2014
  • Überblick Rechtsvereinfachung (bei Tacheles)
  • Überblick Rechtsvereinfachung (bei Labournet)

Materialen zum Verfahren:

  • Antrag auf Informationen v. 15.12.2013
  • BMAS Versagungsbescheid v. 21.01.2014
  • Widerspruch gegen Versagungsbescheid v. 09.04.2014
  • BMAS Widerspruchsbescheid v. 26.05.2014
  • Klage und Klagebegründung v. 25.06.2014


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1681/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten