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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Hilfe für eine angemessene Schulbildung. SGB XII

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Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Hilfe für eine angemessene Schulbildung.  SGB XII  Empty Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Hilfe für eine angemessene Schulbildung. SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Jul 2014 - 10:37

Sozialgericht Stade, Urteil vom 19.03.2014 - S 19 SO 160/12




Leitsatz (Autor)
Erweist sich zur Erreichung der Ziele der Eingliederungshilfe allein die Beschulung in einem weiteren Schuljahr als sachgerechte Entscheidung, stehen andere Maßnahmen als eine Kostenübernahme für diese Maßnahme nicht zur Verfügung. In einem solchen Fall liegt eine Ermessensreduzierung des zuständigen Sozialhilfeträgers "auf Null" vor und besteht unabhängig von den Kosten Anspruch auf die konkrete Leistung.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170722&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1682/

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