Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zum Kernbereich der öffentlichen Schule gehören sämtliche schulischen Maßnahmen, die dazu dienen, die staatlichen Lehrziele zu erreichen, d. h. der die für den erfolgreichen Abschluss notwendigen Kenntnisse vermittelnde Unterricht.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Zum Kernbereich der öffentlichen Schule gehören sämtliche schulischen Maßnahmen, die dazu dienen, die staatlichen Lehrziele zu erreichen, d. h. der die für den erfolgreichen Abschluss notwendigen Kenntnisse vermittelnde Unterricht.
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. April 2014 (Az.: L 9 SO 36/14 B ER):
http://www.schleswig-holstein.de/LSG/DE/Landessozialgericht/UrteileundBeschluesse/SGBXII/9_SO_36_14__blob=publicationFile.pdf
Leitsätze Dr. Manfred Hammel:
In einem Bundesland, in dem nach dem Schulgesetz die Inklusion zur wesentlichen Aufgabe einer jeden Schule gehört, trifft die Schule mehr Verpflichtungen, diese Aufgabe zu bewältigen.
Die Schule darf diese Obliegenheit nicht pauschal in den Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 ff. SGB XII) verweisen.
Je mehr das Schulrecht den individuell bestehenden, behinderungsbedingten Bedarf eines jungen Menschen als schulische Aufgabe formuliert, umso mehr kommt der einzelnen Schule die Aufgabe zu, die behinderte Schülerin / den behinderten Schüler dadurch zu fördern, indem die Schule den Kernbereich der schulischen Aktivitäten, d. h. nicht nur die Wissensvermittlung, sondern auch das Erlernen von Techniken zur Wissensaufnahme sowie die umfassenden bildungsgemäßen und gesellschaftlichen Anforderungen wahrnimmt.
Anmerkung: Vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 17.02.2014 - L 9 SO 222/13 B ER - Es ist Aufgabe der Schule, die gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern sicherzustellen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/
Willi S
http://www.schleswig-holstein.de/LSG/DE/Landessozialgericht/UrteileundBeschluesse/SGBXII/9_SO_36_14__blob=publicationFile.pdf
Leitsätze Dr. Manfred Hammel:
In einem Bundesland, in dem nach dem Schulgesetz die Inklusion zur wesentlichen Aufgabe einer jeden Schule gehört, trifft die Schule mehr Verpflichtungen, diese Aufgabe zu bewältigen.
Die Schule darf diese Obliegenheit nicht pauschal in den Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 ff. SGB XII) verweisen.
Je mehr das Schulrecht den individuell bestehenden, behinderungsbedingten Bedarf eines jungen Menschen als schulische Aufgabe formuliert, umso mehr kommt der einzelnen Schule die Aufgabe zu, die behinderte Schülerin / den behinderten Schüler dadurch zu fördern, indem die Schule den Kernbereich der schulischen Aktivitäten, d. h. nicht nur die Wissensvermittlung, sondern auch das Erlernen von Techniken zur Wissensaufnahme sowie die umfassenden bildungsgemäßen und gesellschaftlichen Anforderungen wahrnimmt.
Anmerkung: Vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 17.02.2014 - L 9 SO 222/13 B ER - Es ist Aufgabe der Schule, die gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern sicherzustellen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/
Willi S
Ähnliche Themen
» Eine hörbehinderte Grundschülerin (GdB: 100) kann sich hinsichtlich des von ihr geltend gemachten Anspruchs auf Übernahme der Kosten eines/einer GebärdendolmetscherIn für den Unterricht auf § 53 Abs. 1 und 3 SGB XII in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr
» Abzweigung von Erwerbseinkommen Die nach § 30 SGB II (a.F.), nunmehr § 11b Abs. 2 SGB II, gewährten Freibeträge gehören nicht zum notwendigen Unterhalt im Sinne des § 850d ZPO.
» Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung
» Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und -maßnahmen bei vor dem 1.1.2006 beginnenden Maßnahmen durch die BA BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.5.2010, B 7 AL 22/09 R
» Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -
» Abzweigung von Erwerbseinkommen Die nach § 30 SGB II (a.F.), nunmehr § 11b Abs. 2 SGB II, gewährten Freibeträge gehören nicht zum notwendigen Unterhalt im Sinne des § 850d ZPO.
» Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind Bestandteil der persönlichen Schulausstattung
» Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und -maßnahmen bei vor dem 1.1.2006 beginnenden Maßnahmen durch die BA BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.5.2010, B 7 AL 22/09 R
» Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema