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Glücksspielgewinn als Einkommen - Neuwagen - Kläger können sich auf Vertrauensschutz berufen
SG Mainz, Urt. vom 24.06. 2014 - S 15 AS 132/11
Leitsatz (Autor)
Glückspielgewinne sind im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen, jedoch rechtsfehlerhaft erlassene Bescheide können nur unter engen Voraussetzungen aufgehoben werden. Hier durften die Kläger darauf vertrauen, dass ihnen die bewilligten Leistungen zustanden und mussten sie daher auch nicht erstatten.
Quelle: Pressemeldung 3/2014 Sozialgericht Mainz vom 24.06.2014: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/broker.jsp?uMen=a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab&uCon=38c60e56-6f3c-c641-69ad-e5877fe9e30b&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/
Willi S
Leitsatz (Autor)
Glückspielgewinne sind im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen, jedoch rechtsfehlerhaft erlassene Bescheide können nur unter engen Voraussetzungen aufgehoben werden. Hier durften die Kläger darauf vertrauen, dass ihnen die bewilligten Leistungen zustanden und mussten sie daher auch nicht erstatten.
Quelle: Pressemeldung 3/2014 Sozialgericht Mainz vom 24.06.2014: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/broker.jsp?uMen=a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab&uCon=38c60e56-6f3c-c641-69ad-e5877fe9e30b&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/
Willi S
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