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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Neuregelung des § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II, mit der der Überprüfungszeitraum für Leistungen nach dem SGB II auf ein Jahr verkürzt worden ist, begegnet keinen ernsthaften Zweifeln hinsichtlich der Recht- und Verfassungsmäßigkeit.
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12.05.2014 - L 3 AS 1997/13 B PKH
Leitsätze (Autor)
Nach der Gesetzesbegründung ist die Vier-Jahres-Frist für bedarfsabhängige Leistungen - im Vergleich zu anderen Sozialleistungen wie etwa den Sozialversicherungsleistungen - zu lang (vgl. BT-Drs. 17/3404, S. 114 f.). Ebenso wie die Begrenzung der rückwirkenden Gewährung auf vier Jahre in § 44 Abs. 4 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 1986 - 1 RA 31/85 - BSGE 60, 158 = SozR 1300 § 44 Nr. 23) ist auch die kürzere Sonderregelung für die bedarfsabhängige Grundsicherung für Arbeitssuchende verfassungskonform (vgl. z. B. Hess. LSG, Beschluss vom 15. Januar 2013 - L 6 AS 364/12 B ; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. September 2013 - L 7 AS 1050/13 ; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Oktober 2013 – L 13 AS 4917/12 B ; Bay. LSG, Urteil vom 19. März 2014 - L 16 AS 289/13 - ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170590&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Nach der Gesetzesbegründung ist die Vier-Jahres-Frist für bedarfsabhängige Leistungen - im Vergleich zu anderen Sozialleistungen wie etwa den Sozialversicherungsleistungen - zu lang (vgl. BT-Drs. 17/3404, S. 114 f.). Ebenso wie die Begrenzung der rückwirkenden Gewährung auf vier Jahre in § 44 Abs. 4 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 1986 - 1 RA 31/85 - BSGE 60, 158 = SozR 1300 § 44 Nr. 23) ist auch die kürzere Sonderregelung für die bedarfsabhängige Grundsicherung für Arbeitssuchende verfassungskonform (vgl. z. B. Hess. LSG, Beschluss vom 15. Januar 2013 - L 6 AS 364/12 B ; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. September 2013 - L 7 AS 1050/13 ; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Oktober 2013 – L 13 AS 4917/12 B ; Bay. LSG, Urteil vom 19. März 2014 - L 16 AS 289/13 - ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170590&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/
Willi S
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» Anrechnung einer Rentennachzahlung - tatsächlicher Zufluss der Einnahme - ab dem 1. April 2011 ist das Zuflussprinzip in § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II gesetzlich geregelt worden und danach stellt § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X kein höherrangiges Recht (mehr) dar.
» Antragsteller hat keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen im Alter nach dem 4. Kapitel des SGBX II, denn die Vermögenzgrenze war überschritten. Angespartes Vermögen aus Sozialleistungen stellt keinen Härtefall nach § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII dar.
» Auch wenn im Rahmen einer Überprüfung nach § 44 SGB X rückwirkend Leistungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geltend gemacht werden, macht dies die Berufung nicht nach § 144 Abs. 1 Satz 2 statthaft, wenn der Ursprung der (wiederkehrenden und
» Zum Anspruch auf SGB II-Leistungen nach § 7 Abs. 1 Satz 4 SGB II, wenn die zuständige Ausländerbehörde den Verlust der Freizügigkeitsberechtigung festgestellt hat. Auch wenn gegen den Bescheid der Ausländerbehörde Widerspruch eingelegt worden ist und
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