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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Stefan Sell: Menschen in Hartz IV: "Vergessen" und verloren zwischen den Systemen, wo es doch "Hilfe aus einer Hand" geben soll?

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Beitrag von Willi Schartema Di 24 Jun 2014 - 13:13

Regelmäßig werden die Dinge (und die Menschen) durcheinander geworfen und dabei gehen viele über Bord. Gemeint sind mal wieder die Zahlen. Wenn über "die" Arbeitslosen gesprochen wird, dann taucht in den Medien fast ausschließlich die Zahl der "registrierten Arbeitslosen" auf, die jeden Monat von der Bundesagentur für Arbeit (BA) verkündet wird. Die liegt derzeit bei 2.882.00 Menschen, davon befinden sich 883.000 im SGB III-System, also der "klassischen" Arbeitslosenversicherung, die größte Zahl hingen im SGB II- oder Grundsicherungssystem, umgangssprachlich auch als Hartz IV bezeichnet: 1.989.000 Menschen.
 
Aber die 2, 9 Mio. Menschen sind nur als Untergrenze des tatsächlichen Problems zu verstehen. Die BA selbst weist eine weitere Zahl auf, die a) realistischer für die Abbildung des Problems der Erwerbsarbeitslosigkeit ist und b) die zugleich deutlich höher ausfällt: 3.801.00. Das ist die Zahl der Unterbeschäftigten. Und 3,8 Mio. sind schon deutlich mehr als die offiziellen 2,9 Mio. Arbeitslose.
 
Weiter: http://www.aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2014/06/18-dgb-studie-hartz-4.html
 


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1672/

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