Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Normen: § 23 Abs. 3 SGB II a.F. - Schlagworte: Waschmaschine als Erstausstattung, Defekt vor Leistungsbezug, Zäsur nach Umzug  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Normen: § 23 Abs. 3 SGB II a.F. - Schlagworte: Waschmaschine als Erstausstattung, Defekt vor Leistungsbezug, Zäsur nach Umzug  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Normen: § 23 Abs. 3 SGB II a.F. - Schlagworte: Waschmaschine als Erstausstattung, Defekt vor Leistungsbezug, Zäsur nach Umzug  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Normen: § 23 Abs. 3 SGB II a.F. - Schlagworte: Waschmaschine als Erstausstattung, Defekt vor Leistungsbezug, Zäsur nach Umzug  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Normen: § 23 Abs. 3 SGB II a.F. - Schlagworte: Waschmaschine als Erstausstattung, Defekt vor Leistungsbezug, Zäsur nach Umzug  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Normen: § 23 Abs. 3 SGB II a.F. - Schlagworte: Waschmaschine als Erstausstattung, Defekt vor Leistungsbezug, Zäsur nach Umzug  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Normen: § 23 Abs. 3 SGB II a.F. - Schlagworte: Waschmaschine als Erstausstattung, Defekt vor Leistungsbezug, Zäsur nach Umzug  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Normen: § 23 Abs. 3 SGB II a.F. - Schlagworte: Waschmaschine als Erstausstattung, Defekt vor Leistungsbezug, Zäsur nach Umzug  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Normen: § 23 Abs. 3 SGB II a.F. - Schlagworte: Waschmaschine als Erstausstattung, Defekt vor Leistungsbezug, Zäsur nach Umzug  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Normen: § 23 Abs. 3 SGB II a.F. - Schlagworte: Waschmaschine als Erstausstattung, Defekt vor Leistungsbezug, Zäsur nach Umzug  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Normen: § 23 Abs. 3 SGB II a.F. - Schlagworte: Waschmaschine als Erstausstattung, Defekt vor Leistungsbezug, Zäsur nach Umzug

Nach unten

Normen: § 23 Abs. 3 SGB II a.F. - Schlagworte: Waschmaschine als Erstausstattung, Defekt vor Leistungsbezug, Zäsur nach Umzug  Empty Normen: § 23 Abs. 3 SGB II a.F. - Schlagworte: Waschmaschine als Erstausstattung, Defekt vor Leistungsbezug, Zäsur nach Umzug

Beitrag von Willi Schartema Di 24 Jun 2014 - 12:03

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.05.2014 - L 11 AS 369/11



Leitsätze (Autor)
Jobcenter muss Antragstellerin die Kosten für die Anschaffung der Waschmaschine als " Zuschuss" gewähren.

Der Anspruch auf Leistungen für Erstausstattung der Wohnung besteht auch dann, wenn der Leistungsberechtigte die erforderliche Anschaffung von Wohnungsgegenständen zunächst aus freier Entscheidung unterlassen und bereits längere Zeit ohne diese - an sich erforderlichen - Gegenstände gelebt hat. Eine "Verwirkung" kommt allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 20. August 2009 - B 14 AS- 45/08- R ).

Eine solche "Verwirkung" ist nicht dadurch eingetreten, dass die Antragst. trotz des bereits seit Beginn des SGB II-Leistungsbezugs bestehenden Anspruch nach § 23 Abs 3 Nr 1 SGB II a.F. (nunmehr: § 24 Abs 3 Nr 1 SGB II) ihre Wäsche in einem Waschsalon gewaschen hat. Unabhängig davon, dass dies für den (damals zuständigen) Leistungsträger finanziell günstiger und für die Antragst. finanziell nachteilig gewesen sein dürfte, lag es in ihrer freien Entscheidung, aus den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Kosten für die Nutzung eines Waschsalons zu bestreiten. Das JC kann hieraus im Hinblick auf seine Leistungsverpflichtung nach § 23 Abs 3 Nr 1 SGB II a.F. (nunmehr: § 24 Abs 3 Nr 1 SGB II) keinerlei für die Antragst. nachteilige rechtlichen Folgerungen ziehen.
 
Quelle: Quelle: Rechtsanwalt Sven Adam, Lange Geismarstraße 55, 37073 Göttingen, hier zum Volltext: http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?id=102,978,0,0,1,0 
 
Anmerkung: Vgl. LSG BB, Urt. v. 17.11.2010 - L 5 AS 1220/07 - Anspruch auf die Gewährung einer Erstausstattung für die Wohnung besteht auch dann, wenn der Hilfebedürftige die erforderliche Anschaffung von Wohnungsgegenständen zunächst aus freier Entscheidung unterlassen und bereits längere Zeit in einer un- oder teilmöblierten Wohnung gelebt hat.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1672/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten