Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Verwaltungsakt - Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II) kann im Bereich des SGB II vom Jobcenter erst erlassen werden, wenn zuvor versucht wurde, eine einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Verwaltungsakt - Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II) kann im Bereich des SGB II vom Jobcenter erst erlassen werden, wenn zuvor versucht wurde, eine einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Verwaltungsakt - Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II) kann im Bereich des SGB II vom Jobcenter erst erlassen werden, wenn zuvor versucht wurde, eine einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Verwaltungsakt - Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II) kann im Bereich des SGB II vom Jobcenter erst erlassen werden, wenn zuvor versucht wurde, eine einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Verwaltungsakt - Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II) kann im Bereich des SGB II vom Jobcenter erst erlassen werden, wenn zuvor versucht wurde, eine einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Verwaltungsakt - Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II) kann im Bereich des SGB II vom Jobcenter erst erlassen werden, wenn zuvor versucht wurde, eine einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Verwaltungsakt - Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II) kann im Bereich des SGB II vom Jobcenter erst erlassen werden, wenn zuvor versucht wurde, eine einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Verwaltungsakt - Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II) kann im Bereich des SGB II vom Jobcenter erst erlassen werden, wenn zuvor versucht wurde, eine einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Verwaltungsakt - Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II) kann im Bereich des SGB II vom Jobcenter erst erlassen werden, wenn zuvor versucht wurde, eine einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Verwaltungsakt - Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II) kann im Bereich des SGB II vom Jobcenter erst erlassen werden, wenn zuvor versucht wurde, eine einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II) kann im Bereich des SGB II vom Jobcenter erst erlassen werden, wenn zuvor versucht wurde, eine einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung

Nach unten

Verwaltungsakt - Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II) kann im Bereich des SGB II vom Jobcenter erst erlassen werden, wenn zuvor versucht wurde, eine einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung  Empty Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt (Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II) kann im Bereich des SGB II vom Jobcenter erst erlassen werden, wenn zuvor versucht wurde, eine einvernehmliche Eingliederungsvereinbarung

Beitrag von Willi Schartema Di 24 Jun 2014 - 11:51

abzuschließen; es herrscht der Vorrang der konsensualen Lösung gegenüber der hoheitlichen Lösung durch einseitigen Verwaltungsakt.

Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27.05.2014, Az. L 16 AS 352/14 B ER (vorhergehend: Sozialgericht Regensburg, 09.04.2014 Az. S 9 AS 243/14 ER)

Orientierungssätze von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose:



Geht ein Eingliederungsverwaltungsakt in seiner Wirkungsdauer über den Regelbewilligungszeitraum von sechs Monaten hinaus, so muss diese Abweichung begründet werden.
 
Quelle: http://www.ra-klose.com/html/bay-lsg-l16as-352-14-b-er.html
 
Anmerkung 1: gleicher Auffassung SG München, Beschl. v. 05.06.2014 - S 48 AS 1306/14 ER und SG Hamburg, Beschl. v. 28.04.2014 - S 58 AS 1238 /14 ER - ( beide unveröffentlicht ).

Anmerkung 2: Vgl. hierzu LSG NRW, Beschl. v. 24.03.2014 - L 19 AS 250/14 B ER -

Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts.

Leitsätze (Autor)

Ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt kommt in Betracht, wenn der Grundsicherungsträger zuvor erfolglos den Versuch unternommen hat, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen und zudem dann, wenn im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss einer Vereinbarung als nicht sachgerecht erscheinen lassen.

Reagiert hierauf der Antragsteller mit Streichungen und Anmerkungen wie "illegal" und "inakzeptabel" , ohne dass dies inhaltlich richtig oder auch nur aus seiner Sicht nachvollziehbar ist, so dass der Versuch, mit ihm eine einvernehmliche Regelung zu treffen, vom Jobcenter zu Recht als gescheitert angesehen werden durfte.

In einem solchen Fall ist es dem Verwaltungsträger nicht zumutbar, weitere Versuche zu unternehmen, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13; weitergehend LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 09.12.2013 - L 2 AS 1956/13 B ER; ersetzender Verwaltungsakt bereits bei drohendem Zeitverlust).

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1672/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
»  Eine neue ständige Rechtsprechung im Sinne von § 330 Absatz 1 SGB III kann erst dann entstehen, wenn das Revisionsgericht eine Rechtsfrage in einem bestimmten Sinn beantwortet hat, wobei nach Sinn und Zweck der Vorschrift schon eine Entscheidung des
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, da der SGB II- Leistungsträger hinsichtlich der Frage, ob eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ersetzt werden soll, kein Ermessen
»  Eine Eingliederungsvereinbarung darf auch ohne Verhandlungen durch einen Eingliederungsverwaltungsakt erlassen werden
» Eingliederungsvereinbarung Der eine Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn die Geltungsdauer zu unbestimmt sei und eine konkrete Regelung zur Überprüfung fehle.BSG, Urt. 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R
»  Eine Sanktion nach § 31 SGB II kann nur eintreten, wenn das Angebot bzw. die Zuweisung zu einer Eingliederungsmaßnahme hinreichend bestimmt sind, um dem Leistungsempfänger eine Überprüfung der formellen und inhaltlichen Anforderungen zu ermöglichen.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten