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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Jun 2014 - 10:50

BSG, Urteil vom 09.04.2014 - B 14 AS 23/13 R


Leitsatz (Autor)
Wenn ein Hilfeempfänger nach dem (nicht erforderlichen) Umzug in eine teurere Wohnung seine Hilfebedürftigkeit für mehr als einen Monat unterbricht, darf das Jobcenter die Übernahme der Wohnkosten nicht auf den Betrag begrenzen, der für die alte Wohnung angefallen wäre.
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13448&pos=1&anz=30
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/

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