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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Sieht die Verwaltungsanweisung für die Wohnungserstausstattung nur die Gewährung von Pauschalbeträgen bzw. Teilpauschalen in Geld für Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II alter Fassung (a. F.) beziehungsweise nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB II neuer
Fassung (n. F.) vor, unterliegen diese Pauschalbeträge bzw. Teilpauschalen einer richterlichen Plausibilitätskontrolle im Hinblick darauf, ob bei deren Bemessung geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte berücksichtigt worden sind (§ 24 Abs. 3 S. 6 SGB II n. F.; vgl. dazu auch das Urteil des BSG vom 20. August 2009 zum Aktenzeichen B 14 AS 45/08 R).
Bremen, Gerichtsbescheid, Beschluss vom 02.06.2014 – S 27 AS 160/12
Leitsätze (Autor)
Quelle: http://www.kanzleibeier.eu/?p=2761
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1664/
Willi S
Bremen, Gerichtsbescheid, Beschluss vom 02.06.2014 – S 27 AS 160/12
Leitsätze (Autor)
Quelle: http://www.kanzleibeier.eu/?p=2761
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1664/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
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Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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» Sieht die Verwaltungsanweisung für die Wohnungserstausstattung nur die Gewährung von Pauschalbeträgen bzw. Teilpauschalen in Geld für Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II alter Fassung (a. F.) beziehungsweise nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB II neuer
» BSG - Erstausstattung Kostenübernahme auch rückwirkend Hartz IV Empfänger können sich Kosten für Möbelkauf auch später erstatten lassen BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 20.8.2009, B 14 AS 45/08 R
» Zur Gewährung von Leistungen nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO) als "Sozialhilfe nach SGB XII (Bismarcksche Sozialhilfe)", (verneinend hier).
» Hartz IV- Empfänger hat Anspruch auf Gewährung der Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille als unabweisbarer, laufender nicht nur einmaliger Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II aufgrund seiner besonderen Lebenssituation.
» Nichtzulassungsbeschwerde ist zurückzuweisen, denn nach der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, wie der angemessene Quadratmeterpreis nach § 22 Abs.1 Satz 1 SGB II bezogen auf den örtlichen Vergleichsraum des Landes Berlin zu ermitteln ist
» BSG - Erstausstattung Kostenübernahme auch rückwirkend Hartz IV Empfänger können sich Kosten für Möbelkauf auch später erstatten lassen BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 20.8.2009, B 14 AS 45/08 R
» Zur Gewährung von Leistungen nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO) als "Sozialhilfe nach SGB XII (Bismarcksche Sozialhilfe)", (verneinend hier).
» Hartz IV- Empfänger hat Anspruch auf Gewährung der Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille als unabweisbarer, laufender nicht nur einmaliger Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II aufgrund seiner besonderen Lebenssituation.
» Nichtzulassungsbeschwerde ist zurückzuweisen, denn nach der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, wie der angemessene Quadratmeterpreis nach § 22 Abs.1 Satz 1 SGB II bezogen auf den örtlichen Vergleichsraum des Landes Berlin zu ermitteln ist
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