Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
pflege - Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, kein Nachrang der Sozialhilfe  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
pflege - Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, kein Nachrang der Sozialhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
pflege - Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, kein Nachrang der Sozialhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
pflege - Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, kein Nachrang der Sozialhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
pflege - Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, kein Nachrang der Sozialhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
pflege - Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, kein Nachrang der Sozialhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
pflege - Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, kein Nachrang der Sozialhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
pflege - Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, kein Nachrang der Sozialhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
pflege - Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, kein Nachrang der Sozialhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
pflege - Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, kein Nachrang der Sozialhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, kein Nachrang der Sozialhilfe

Nach unten

pflege - Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, kein Nachrang der Sozialhilfe  Empty Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, kein Nachrang der Sozialhilfe

Beitrag von Willi Schartema Di 3 Jun 2014 - 15:43

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 26.05.2014 - S 212 SO 850/14 ER



Leitsatz (Juris)
Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB 11, der einem pflegebedürftigen Menschen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft bewilligt wird, ist nicht auf die Hilfen zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB 12 anzurechnen.

Es besteht kein Nachrang der Sozialhilfe. Zwischen dem Wohngruppenzuschlag und den Hilfen zur Pflege besteht - anders als bei den Pflegesachleistungen - keine Leistungskongruenz.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169967&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
 
Anmerkung: gleicher Auffassung SG Halle (Saale), Beschluss vom 06.03.2014 - S 24 SO 223/13 ER

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Sozialhilfe - Übernahme ungedeckter Heimkosten - sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft - Übernahme von Schulden - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Befugnis des
» Keine Aufhebung der Leistungen der Hilfen zur Pflege für die Vergangenheit; Aufhebung der Leistungen der Hilfen zur Pflege für die Zukunft; Bedarfsdeckung durch im Pflegevertrag vereinbarten Leistungen; Unwirksamkeit einer sogenannten Zusatzvereinbarung
»  Praktikum Die Rache der Geknechteten Hartz-IV-Empfänger zum Pflege-Praktikum Kein Geld fürs Pflege-Praktikum
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer bei Besuch eines Schulhorts - Erforderlichkeit des Hortbesuchs - Erleichterung des Übergangs von einer Förderschule zu einer Regel
» Streitigkeiten nach dem SGB XII- Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Übernahme der Kosten für eine psychomotorische Förderung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten