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Zum Wertersatz für geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung - Verjährung
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.03.2014 - L 16 AS 613/13
Leitsätze (Autor)
Ein Anspruch des Antragstellers ist inzwischen verjährt. Ein Bereicherungsanspruch unterliegt in Rechtsanalogie zu den §§ 45 Abs. 1 SGB I, 113 Abs. 1 SGB X einer vierjährigen Verjährungsfrist , die mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist.
Wann der Kläger Kenntnis von einem möglichen Anspruch hatte, ist unerheblich.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169576&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Ein Anspruch des Antragstellers ist inzwischen verjährt. Ein Bereicherungsanspruch unterliegt in Rechtsanalogie zu den §§ 45 Abs. 1 SGB I, 113 Abs. 1 SGB X einer vierjährigen Verjährungsfrist , die mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist.
Wann der Kläger Kenntnis von einem möglichen Anspruch hatte, ist unerheblich.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169576&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/
Willi S
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