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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 6 Mai 2014 - 11:07

Gegenstände seien „zu den jeweiligen Beträgen nicht zu erhalten“. 

Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 7. Januar 2014 (Az.: S 74 AS 4268/13 ER):

Leitsätze von Dr. Manfred Hammel




Antragsteller haben hier stets konkrete Einwände gegen die ihnen bewilligte Geldleistung zu erheben.

Ein Anspruch auf die Gewährung weiterer Leistungen in Geld ergibt sich auch nicht aus der Tatsache, dass ein Antragsteller zur Volksgruppe der Sinti und Roma gehört, die aufgrund ihrer Kultur keine gebrauchten Möbel benutzen dürfen, sofern in den Sozialkaufhäusern auch Neuware angeboten wird.


Anmerkung: Vgl. dazu LSG NSB, Beschluss vom 10.02.2014, L 7 AS 210/13 NZB - Das individuelle Bedarfsdeckungsprinzip erfordert eine konkrete Darlegung im Prozess, welche Bedarfe der Erstausstattung bei Geburt mit der erhaltenen Pauschale nicht befriedigt werden konnten.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/

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