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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 6 Mai 2014 - 10:15

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.02.2014 - L 7 AS 210/13 NZB


Leitsätze (Juris)
Die richterliche Plausibilitätskontrolle über eine pauschale Geldleistung führt nicht dazu, dass ein Sozialgericht eine für alle Fälle abstrakte höhere Pauschale festsetzen könnte.
Das individuelle Bedarfsdeckungsprinzip erfordert eine konkrete Darlegung im Prozess, welche Bedarfe der Erstausstattung bei Geburt mit der erhaltenen Pauschale nicht befriedigt werden konnten.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167288
 
Anmerkung: so auch: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. März 2013 - L 5 AS 63/12  


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/


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