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Der Vermieter begehrt die Übernahme von Betriebskostennachforderungen durch das Jobcenter.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.03.2014 - L 19 AS 2329/13
Leitsätze (Autor)
Dem Vermieter steht kein Anspruch auf Übernahme der Betriebskostennachforderungen gegenüber dem Grundsicherungsträger zu.
§ 22 Abs. 4 SGB II a.F. begründet keinen eigenen Anspruch von Vermietern gegenüber dem Leistungsträgern auf Zahlung der Miete, einschließlich etwaiger Nebenkostennachforderungen, sondern nur eine Empfangsberechtigung des Vermieters, falls der Grundsicherungsträger die Direktzahlung der Kosten für Unterkunft und Heizung an ihn verfügt (vgl. hierzu BSG Urteile vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R und 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R ).
Aus der ab dem 01.01.2011 geltenden Nachfolgevorschrift des § 22 Abs. 7 SGB II lässt sich ein Zahlungsanspruch des Vermieters ebenso wenig herleiten.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169224&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1625/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Dem Vermieter steht kein Anspruch auf Übernahme der Betriebskostennachforderungen gegenüber dem Grundsicherungsträger zu.
§ 22 Abs. 4 SGB II a.F. begründet keinen eigenen Anspruch von Vermietern gegenüber dem Leistungsträgern auf Zahlung der Miete, einschließlich etwaiger Nebenkostennachforderungen, sondern nur eine Empfangsberechtigung des Vermieters, falls der Grundsicherungsträger die Direktzahlung der Kosten für Unterkunft und Heizung an ihn verfügt (vgl. hierzu BSG Urteile vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R und 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R ).
Aus der ab dem 01.01.2011 geltenden Nachfolgevorschrift des § 22 Abs. 7 SGB II lässt sich ein Zahlungsanspruch des Vermieters ebenso wenig herleiten.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169224&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1625/
Willi S
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