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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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KdU-Satzung im Landkreis Oder-Spree höchstwahrscheinlich rechtswidrig - Anordnungsgrund

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Beitrag von Willi Schartema Sa 26 Apr 2014 - 8:06

SG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 17.04.2014 - S 20 AS 453/14 ER

Leitsätze (Autor)
Eine 12 % Kürzung des Regelsatzes reicht für eine Eilbedürftigkeit aus.

Das im Landkreis Oder-Spree (in diesem Fall: Erkner) verwendete Konzept für die Kosten der Unterkunft ist höchstwahrscheinlich rechtswidrig.

Es bestünden Zweifel am Vergleichsraum und die verwendeten Mietwerte sind zu alt.

Quelle: RA Kay Füßlein, hier der Beschluss mit Anmerkungen von RA K. Füßlein: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=597

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1623/

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