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Anmerkungen zum Streitgespräch zwischen Prof. Dr. Uwe Berlit und Wolfgang Neškoviæ zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II
Dann möchte ich auf eine kritische Veröffentlichung unter der Überschrift „Redlich und verantwortungsbewusst?“ hinweisen.
Darin setzt sich der Autor, Jürgen Freier, seinerzeit hat er das Bündnis für eine Sanktionsmoratorium mit angestoßen, kritisch mit den Sanktionsbefürwortungsargumenten von Prof. Dr. Uwe Berlit, die dieser im Streitgespräch mit Wolfgang Neškoviæ dargelegt hat, auseinander.
Die Anmerkungen decken einige fragwürdige oder zumindest irritierende Methoden bei der Verteidigung der Sanktionsregeln auf.
Deshalb sollte darüber eine Debatte geführt werden, die Anmerkungen sind hier zu finden:
http://hartzkampagne.de/Berlit.rtf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1621/
Willi S
Darin setzt sich der Autor, Jürgen Freier, seinerzeit hat er das Bündnis für eine Sanktionsmoratorium mit angestoßen, kritisch mit den Sanktionsbefürwortungsargumenten von Prof. Dr. Uwe Berlit, die dieser im Streitgespräch mit Wolfgang Neškoviæ dargelegt hat, auseinander.
Die Anmerkungen decken einige fragwürdige oder zumindest irritierende Methoden bei der Verteidigung der Sanktionsregeln auf.
Deshalb sollte darüber eine Debatte geführt werden, die Anmerkungen sind hier zu finden:
http://hartzkampagne.de/Berlit.rtf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1621/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
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Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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Ort : Duisburg

» S. a. Aufsatz von Prof. Dr. Uwe, Berlit, abgedruckt in info also 5/2013 - Sanktionen im SGB II - nur problematisch oder verfassungswidrig?
» Ich bin hin und her gerissen zwischen Hoffnung und Aufgabe
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