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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Deutscher Städtetag problematisiert das Nebeneinander von KdU im SGB II und Wohngeld und schlägt unter anderem Pauschalierung der KdU vor

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Deutscher Städtetag problematisiert das Nebeneinander von KdU im SGB II und Wohngeld und schlägt unter anderem Pauschalierung der KdU vor  Empty Deutscher Städtetag problematisiert das Nebeneinander von KdU im SGB II und Wohngeld und schlägt unter anderem Pauschalierung der KdU vor

Beitrag von Willi Schartema Fr 18 Apr 2014 - 8:12

In einem Diskussionspapier des Deutschen Städtetag (DST) wird das Nebeneinander der KdU Sicherung diskutiert und darüber nachgedacht, die Wohngeld- und Unterkunftsleistungen in ein einheitliches Leistungssystem außerhalb des SGB II zur Sicherung angemessenen Wohnens für alle einkommensschwachen Haushalte zusammenzuführen. Ebenso wird darüber nachgedacht, im SGB II /SGB XII Unterkunftskosten im Rahmen der Satzungsregelungen zu pauschalieren. Hier entsteht der Eindruck, als wäre das das eigentliche Ziel des Städtetagpapieres, genau diese Debatte im Rahmen der Diskussion über die Rechtsvereinfachung in diese Richtung zu eröffnen.

Der DST meldet zwar Zweifel an, ob die „Festlegung von Pauschalen für KdU aus der Sicht der Leistungsträger wie der Empfängerhaushalte Vorteile mit sich bringt … (das) müsste … anhand von Proberechnungen … ermittelt werden …“.
Der DST plädiert von je her für Pauschalierung der KdU um so endlich die für die Kommunen harten Maßgaben des BSG endlich beseitigen und die KdU weiter absenken zu können. Daher sollte diesem Pauschalierungsvorschlag klar entgegen getreten werden.

Das DST Papier gibt es hier: www.harald-thome.de/media/files/DST-Positionspapier-KdU-M-rz-2014.PDF 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1621/

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