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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufstocker - Antrag auf Arbeitslosengeld nach SGB III umfasst nicht den Antrag auf Arbeitslosengeld II

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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufstocker - Antrag auf Arbeitslosengeld nach SGB III umfasst nicht den Antrag auf Arbeitslosengeld II  Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufstocker - Antrag auf Arbeitslosengeld nach SGB III umfasst nicht den Antrag auf Arbeitslosengeld II

Beitrag von Willi Schartema Di 8 Apr 2014 - 7:26

BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R


Leitsätze (Autor)
In einer Antragstellung auf Arbeitslosengeld I ist jedenfalls insoweit keine - zugleich inzident erfolgte - Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zu erblicken, als es um Leistungsansprüche von anderen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft, insbesondere von Familienangehörigen des Antragstellers, geht.

Ebenso wenig bewirkt der gestellte Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - als nachgeholter Antrag i.S. des § 28 SGB X - eine Rückwirkung des Antragszeitpunkts . Die hier vorliegende Fallkonstellation, in der die andere Sozialleistung - das Arbeitslosengeld nach dem SGB III - nicht versagt worden ist, sondern bewilligt wurde und "nur" nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft sicherzustellen, unterfällt dieser Regelung nicht.
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13349
 
Anmerkung: So auch bereits bspw. RiSG Berlin Udo Geiger in "Leitfaden zum Arbeitslosengeld II - Der Rechtsratgeber zum SGB II", 10. Aufl., 2014, Seite 792. (...)Die AA hat hier keine Befugnis, den Alg I-Antrag in einen Antrag auf ALG II umzudeuten und ihn an das Jobcenter weiterzuleiten.(...)
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/
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