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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 8 Apr 2014 - 9:12

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 27.09.2013 - S 21 AS 671/12 - Die Berufung wird zugelassen.

Leitsätze (Autor)
Als zumutbare Eigenleistung gilt in der Regel ein Betrag in Höhe von 5 Euro monatlich.

Da der Gesetzgeber ausdrücklich auf die Erfahrungen aus der bisherigen Verwaltungspraxis abstellt, ist nicht ersichtlich, weshalb in Leistungszeiträumen vor dem 01.08.2013 ein höherer Eigenanteil zumutbar gewesen sein soll als nach derzeitiger Gesetzeslage. § 28 Abs. 4 Satz 2 SGB II n.F. konkretisiert lediglich die bisher bestehende unbestimmte Regelung.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168595&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/

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