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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zusicherung - Benennung einer konkreten neuen Wohnung - Übernahme von Maklerkosten

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Beitrag von Willi Schartema Mo 31 März 2014 - 9:26

Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 27.02.2014 - L 4 AS 432/11 ZVW

Leitsätze ( Autor)
Die Zusicherung kann nur in Bezug auf Unterkunftskosten in bestimmter Höhe für eine bestimmte Wohnung ausgesprochen werden.


An der Benennung einer konkreten Wohnung fehlte es hier. Maklerkosten können bereits deshalb nicht verlangt werden, weil weder dargelegt noch ersichtlich ist, dass eine neue Wohnung nur unter Einschaltung eines Maklers gefunden werden kann. Insoweit kann die Frage der Notwendigkeit eines Umzugs dahinstehen.


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168364&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: ebenso Bayrisches LSG, Beschluss vom 23.05.2013 - L 16 AS 141/13 B ER und Beschluss vom 27.06.2013 - L 7 AS 330/13 B ER

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2262

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