Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
heizkosten - Stromkostennachforderung (besteht teilweise aus Heizkosten) ist nach § 22 Abs. 1 SGB ii zu übernehmen  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
heizkosten - Stromkostennachforderung (besteht teilweise aus Heizkosten) ist nach § 22 Abs. 1 SGB ii zu übernehmen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
heizkosten - Stromkostennachforderung (besteht teilweise aus Heizkosten) ist nach § 22 Abs. 1 SGB ii zu übernehmen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
heizkosten - Stromkostennachforderung (besteht teilweise aus Heizkosten) ist nach § 22 Abs. 1 SGB ii zu übernehmen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
heizkosten - Stromkostennachforderung (besteht teilweise aus Heizkosten) ist nach § 22 Abs. 1 SGB ii zu übernehmen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
heizkosten - Stromkostennachforderung (besteht teilweise aus Heizkosten) ist nach § 22 Abs. 1 SGB ii zu übernehmen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
heizkosten - Stromkostennachforderung (besteht teilweise aus Heizkosten) ist nach § 22 Abs. 1 SGB ii zu übernehmen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
heizkosten - Stromkostennachforderung (besteht teilweise aus Heizkosten) ist nach § 22 Abs. 1 SGB ii zu übernehmen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
heizkosten - Stromkostennachforderung (besteht teilweise aus Heizkosten) ist nach § 22 Abs. 1 SGB ii zu übernehmen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
heizkosten - Stromkostennachforderung (besteht teilweise aus Heizkosten) ist nach § 22 Abs. 1 SGB ii zu übernehmen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Stromkostennachforderung (besteht teilweise aus Heizkosten) ist nach § 22 Abs. 1 SGB ii zu übernehmen

Nach unten

heizkosten - Stromkostennachforderung (besteht teilweise aus Heizkosten) ist nach § 22 Abs. 1 SGB ii zu übernehmen  Empty Stromkostennachforderung (besteht teilweise aus Heizkosten) ist nach § 22 Abs. 1 SGB ii zu übernehmen

Beitrag von Willi Schartema Di 25 März 2014 - 6:23

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.12.2013 - L 5 AS 723/13 B ER - rechtskräftig


Leitsätze (Autor):
Ein Wohnungswechsel als Kostensenkungsmaßnahme wegen überhöhter Heizkosten ist nur zumutbar, wenn in einer alternativ zu beziehenden Wohnung insgesamt keine höheren Kosten als bisher anfallen. Ein Wohnungswechsel, der zwar zu niedrigeren Heizkosten, nicht aber zu niedrigeren Gesamtkosten führt, wäre seinerseits unwirtschaftlich und deshalb nicht zumutbar (BSG, Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 60/12 R).

Die Gesamtaufwendungen der Antragstellerin für ihre Unterkunft im Jahre 2012 übersteigen die maßgeblichen, vorläufig zugrunde zu legenden Vergleichskosten nach der Richtlinie des Jobcenters nicht, so dass die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung von JC zu übernehmen und damit auch der Anteil aus der Verbrauchsabrechnung , der auf den Heizstrom entfällt, abzüglich der bereits im Jahr 2012 für die Heizkosten gewährten Leistungen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166782&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» SG: Düsseldorf Urteil zu unangemessenen Heizkosten Bei unangemessenen Heizkosten habe der Gesetzgeber keine Sanktionen vorgesehen. ARGE hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen (Aktenzeichen: S 23 AS 119/06- 24.07.07)
» BSG - Heizkosten sind auch nachträglich zu übernehmen BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - getrennte Angemessenheitsprüfungen - Unzulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten Anwendung
» Für die Frage, ob Personen, die nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind, einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII haben, ist bei der Prüfung, ob ein Anordnungsanspruch besteht,
» Auch die Berechnung nach Heikos 2.0 ist nicht geeignet, die konkret-individuell angemessenen Heizkosten zu ermitteln. Es besteht deshalb kein Grund, von der in der Rechtsprechung des BSG entwickelten Prüfung anhand eines Grenzwerts abzuweichen.
» Für das Begehren, die Kosten für einen neuen Personalausweis zu übernehmen, besteht nach dem SGB II weder eine Anspruchsgrundlage auf eine einmalige Beihilfe noch auf ein Darlehen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten