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Ablehnung der Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 5 SGB II - Drogenkonsum
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2014 - L 19 AS 36/14 B ER - und - L 19 AS 37/14 B - rechtskräftig
Leitsätze (Autor):
Allein der Umstand, dass aufgrund des Drogenkonsum des unter 25 jährigen zu Hause Konflikte aufgetreten sind begründet jedenfalls bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren allein gebotenen summarischen Prüfung keine Verpflichtung zur Erteilung der Zustimmung gem. § 22 Abs. 5 S. 2 SGB II.
Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Jugendamt, das die Familie des Antragstellers seit Jahren betreut, sich gegen einen Umzug des Antragstellers ausgesprochen hat. Aus den Einlassungen des Antragstellers im Vorsprachetermin wird deutlich, dass die häuslichen Konflikte in erster Linie auf dem Drogenkonsum beruhen. Der Leistungsträger nach dem SGB II ist jedoch nicht zur Zusicherung der Anmietung einer Wohnung verpflichtet, um dem jungen Hilfebedürftigen einen ungestörten Drogenkonsum zu ermöglichen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168203&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260
Willi S
Leitsätze (Autor):
Allein der Umstand, dass aufgrund des Drogenkonsum des unter 25 jährigen zu Hause Konflikte aufgetreten sind begründet jedenfalls bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren allein gebotenen summarischen Prüfung keine Verpflichtung zur Erteilung der Zustimmung gem. § 22 Abs. 5 S. 2 SGB II.
Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Jugendamt, das die Familie des Antragstellers seit Jahren betreut, sich gegen einen Umzug des Antragstellers ausgesprochen hat. Aus den Einlassungen des Antragstellers im Vorsprachetermin wird deutlich, dass die häuslichen Konflikte in erster Linie auf dem Drogenkonsum beruhen. Der Leistungsträger nach dem SGB II ist jedoch nicht zur Zusicherung der Anmietung einer Wohnung verpflichtet, um dem jungen Hilfebedürftigen einen ungestörten Drogenkonsum zu ermöglichen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168203&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260
Willi S
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