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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Anschaffungskosten für eine Gitarre und ein Stimmgerät - Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II - § 28 Abs. 7 SGB II der bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung
SG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 04.03.2014 - S 25 AS 4152/1
Leitsätze (Autor)
Jobcenter muss keine Anschaffungskosten für eine Gitarre und ein Stimmgerät übernehmen.
Die Anschaffungskosten fallen nicht unter § 28 Abs. 7 SGB II der bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung (vgl. dazu BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R ).
Es besteht auch kein Anspruch nach § 21 Abs. 6 SGB II, da es sich nicht um einen unabweisbaren Bedarf handelt.
Quelle: http://elo-leipzig.de/Urteile/2014-03-04_Gerichtsbescheid.pdf
Anmerkung: Vgl. zum unabweisbaren Bedarf i.S.d. § 21 Abs. 6 SGB II - BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R , Rz. 27-29
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259
Willi S
Leitsätze (Autor)
Jobcenter muss keine Anschaffungskosten für eine Gitarre und ein Stimmgerät übernehmen.
Die Anschaffungskosten fallen nicht unter § 28 Abs. 7 SGB II der bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung (vgl. dazu BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R ).
Es besteht auch kein Anspruch nach § 21 Abs. 6 SGB II, da es sich nicht um einen unabweisbaren Bedarf handelt.
Quelle: http://elo-leipzig.de/Urteile/2014-03-04_Gerichtsbescheid.pdf
Anmerkung: Vgl. zum unabweisbaren Bedarf i.S.d. § 21 Abs. 6 SGB II - BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R , Rz. 27-29
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 6811
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 68
Ort : Duisburg

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