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Berücksichtigung eines zwischenzeitlichen Einkommensverbrauchs bei Anrechnung einer Arbeitsentgelt- und Abfindungszahlung
Anmerkung von Prof. Dr. Uwe Berlit, Vors. RiBVerwG zu BSG 4. Senat, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R bei juris
Leitsatz
Bei rückwirkender Aufhebung einer Leistungsbewilligung nach dem SGB 2 wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit aufgrund der Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme im Verteilzeitraum kann ein zwischenzeitlicher Verbrauch der zugeflossenen Mittel zu berücksichtigen sein.
Weiter: Juris - Berücksichtigung eines zwischenzeitlichen Einkommensverbrauchs bei Anrechnung einer Arbeitsentgelt- und Abfindungszahlung: http://www.juris.de/jportal/portal/t/27cx/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000002514&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2258
Willi S
Leitsatz
Bei rückwirkender Aufhebung einer Leistungsbewilligung nach dem SGB 2 wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit aufgrund der Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme im Verteilzeitraum kann ein zwischenzeitlicher Verbrauch der zugeflossenen Mittel zu berücksichtigen sein.
Weiter: Juris - Berücksichtigung eines zwischenzeitlichen Einkommensverbrauchs bei Anrechnung einer Arbeitsentgelt- und Abfindungszahlung: http://www.juris.de/jportal/portal/t/27cx/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000002514&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2258
Willi S
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