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Dr. Johann Schmidt: Rechtliche Aspekte der Debatte über "Armutszuwanderung" und Hartz IV für Bulgaren und Rumänen
Die in der Öffentlichkeit, in den Medien, aber auch unter Fachleuten geführte Debatte über Armutsmigration veranlasst zum nachfolgenden Versuch einer Versachlichung. Zum Sachverhalt: Seit dem 1. Januar 2014 können Bulgaren und Rumänen ohne die früher erforderliche Arbeitserlaubnis z. B. in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen. Hieraus ergeben sich Fragen (und offensichtlich Diskussionen) über Art und Umfang von sozialen Ansprüchen.
Weiter:
SbZ - Rechtliche Aspekte der Debatte über "Armutszuwanderung" und Hartz IV für Bulgaren und Rumänen - Informationen zu Siebenbürgen und Rumänien: http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verschiedenes/14164-rechtliche-aspekte-der-debatte-ueber.html
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2256
Willi S
Weiter:
SbZ - Rechtliche Aspekte der Debatte über "Armutszuwanderung" und Hartz IV für Bulgaren und Rumänen - Informationen zu Siebenbürgen und Rumänien: http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verschiedenes/14164-rechtliche-aspekte-der-debatte-ueber.html
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2256
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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