Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.

Nach unten

Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.  Empty Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.

Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Jan 2014 - 11:04

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.10.2013 - L 6 AS 476/13 B ER

Leitsätze (Autor)

Ein Leistungsempfänger nach dem SGB II ist hinsichtlich seiner Hilfedürftigkeit darlegungs- und beweispflichtig.

Es bestehen keine Bedenken, die ablehnende Entscheidung maßgeblich auf die nach der Facebook-Recherche des Jobcenters kopierten, in Augenschein genommenen Fotos zu stützen. Die entsprechende Datenerhebung ist nach § 67a Abs. 2 SGB X rechtmäßig.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166670&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Vgl. dazu SG Hannover, Urteil vom 03.09.2013 - S 54 AS 3165/10

http://www.kanzleibeier.de/Urteil_beierbeier_SG_Hannover_S_54_AS_3165_10.php

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Die Aufrechnung des Vermieters gegen Betriebskostenerstattungen eines Beziehers von Leistungen nach dem SGB XII ist unwirksam - Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen sind grundsätzlich Einkommen, auch wenn sie nicht zur Auszahlung kommen
» Fließt infolge eines Anspruchsübergangs dem Leistungsberechtigten zu berücksichtigendes Einkommen iS des § 11 Abs 1 SGB II nicht zu, kommt bei der Berechnung des Alg II-Anspruchs auch die (fiktive) Absetzung von Beträgen nach § 11 Abs 2 SGB II iVm mit der
» Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend )
» Zur Frage, ob Betriebs- bzw Heizkostennachforderungen für eine nicht mehr bewohnte Unterkunft nach § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 zu übernehmen sind ? Auch dann, wenn der Hilfebedürftige im Zeitpunkt der tatsächlichen Entstehung dieser Kosten nicht im
» Zur Frage, ob Betriebs- bzw Heizkostennachforderungen für eine nicht mehr bewohnte Unterkunft nach § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 zu übernehmen sind ? Auch dann, wenn der Hilfebedürftige im Zeitpunkt der tatsächlichen Entstehung dieser Kosten nicht im

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten