Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Der Eingliederungsverwaltungsakt ist offensichtlich rechtswidrig, denn bei zweifelhafter Erwerbsfähigkeit darf keine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen bzw. als Verwaltungsakt erlassen werden.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Der Eingliederungsverwaltungsakt ist offensichtlich rechtswidrig, denn bei zweifelhafter Erwerbsfähigkeit darf keine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen bzw. als Verwaltungsakt erlassen werden.
SG Kiel, Beschluss vom 26.11.2013 - S 33 AS 357/13 ER
Leitsätze(Autor)
Die Frage nach der Erwerbsfähigkeit kann nicht Inhalt einer in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Maßnahme sein. Bei Zweifel an der Erwerbsfähigkeit ist die (amts-)ärztliche Untersuchung erforderlich.
Quelle: http://s7.directupload.net/images/140116/r26gfc54.pdf
Anmerkung: Vgl. dazu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.2012,- L 12 AS 1044/12 B ER
Das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit kann nicht zulässiger Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes sein, da es bereits Voraussetzung für dessen Abschluss bzw. Erlass ist (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.07.2007 - L 3 ER 175/07 AS ; LSG Hessen, Beschluss vom 17.10.2008 - L 7 AS 251/08 B ER ).
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2246
Willi S
Leitsätze(Autor)
Die Frage nach der Erwerbsfähigkeit kann nicht Inhalt einer in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Maßnahme sein. Bei Zweifel an der Erwerbsfähigkeit ist die (amts-)ärztliche Untersuchung erforderlich.
Quelle: http://s7.directupload.net/images/140116/r26gfc54.pdf
Anmerkung: Vgl. dazu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.2012,- L 12 AS 1044/12 B ER
Das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit kann nicht zulässiger Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes sein, da es bereits Voraussetzung für dessen Abschluss bzw. Erlass ist (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.07.2007 - L 3 ER 175/07 AS ; LSG Hessen, Beschluss vom 17.10.2008 - L 7 AS 251/08 B ER ).
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2246
Willi S
Ähnliche Themen
» EGV Verpflichtung zum Medizinischen Dienst unzulässig: Die EGV ist rechtswidrig, denn sie verstößt gegen § 15 SGB II (EGV soll nur mit "erwerbsfähigen Hilfebedürftigen" abgeschlossen werden.
» Eine Eingliederungsvereinbarung darf auch ohne Verhandlungen durch einen Eingliederungsverwaltungsakt erlassen werden
» Sanktion i. H. v. 30% rechtswidrig, denn es lag keine qualifizierte Pflichtverletzung i. S. d. § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II vor. Die diskontinuierlichen Bewerbungsbemühungen sind nicht als Weigerung im Sinne des § 31 SGB II zu werten.
» Nach Aufhebung der Leistungsbewilligung irrtümlich vom Grundsicherungsträger für 3 Monate zu viel gezahltes ALG II darf per - Verwaltungsakt - vom Rentner zurückgefordert werden
» Die Leistungsversagung war rechtswidrig, denn der Leistungsbezieher konnte keine Einkommens- bzw. Vermögensnachweis seiner Mutter und ihres Lebenspartners bzw. keine Nachweise über die Kosten der Unterkunft vorlegen L 18 AS 2167/11
» Eine Eingliederungsvereinbarung darf auch ohne Verhandlungen durch einen Eingliederungsverwaltungsakt erlassen werden
» Sanktion i. H. v. 30% rechtswidrig, denn es lag keine qualifizierte Pflichtverletzung i. S. d. § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II vor. Die diskontinuierlichen Bewerbungsbemühungen sind nicht als Weigerung im Sinne des § 31 SGB II zu werten.
» Nach Aufhebung der Leistungsbewilligung irrtümlich vom Grundsicherungsträger für 3 Monate zu viel gezahltes ALG II darf per - Verwaltungsakt - vom Rentner zurückgefordert werden
» Die Leistungsversagung war rechtswidrig, denn der Leistungsbezieher konnte keine Einkommens- bzw. Vermögensnachweis seiner Mutter und ihres Lebenspartners bzw. keine Nachweise über die Kosten der Unterkunft vorlegen L 18 AS 2167/11
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema