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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kommentar zum Vorlagebeschluss des BSG zu Unionsbürgern vor den EuGH/ Praxistipp

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Beitrag von Willi Schartema Mo 20 Jan 2014 - 8:50

Bernd Eckhardt vom ALZ Nürnberg hat im neuesten sozialrecht justament 4/2013 den Vorlagebeschluss des BSG an den EuGH kommentiert und bewertet. Hier nun zum Dokument: http://www.harald-thome.de/media/files/Sozialrecht-justament-4-2013.pdf

Gleichzeitig möchte ich auf eine wichtige Rundmail von der GGUA Flüchtlingshilfe hinweisen, nach der die Jobcenter SGB II –Leistungen statt versagen auch von Amtswegen vorläufig gewähren können. Das ist ein ganz interessanter Ansatzpunkt, die Infos gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Info-Mail-Claudius-Voigt-19.01.2014.pdf

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2245

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