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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ein hörbehinderter Grundschüler verfügt gegenüber dem zuständigen Sozialhilfeträger über einen Anspruch auf Festsetzung der Vergütung für die Inanspruchnahme schulbegleitender Gebärdendolmetscher nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Ein hörbehinderter Grundschüler verfügt gegenüber dem zuständigen Sozialhilfeträger über einen Anspruch auf Festsetzung der Vergütung für die Inanspruchnahme schulbegleitender Gebärdendolmetscher nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen

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Beitrag von Willi Schartema Mi 1 Jan 2014 - 12:32

gemäß § 9 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. 

Sozialgericht Nürnberg, Beschluss vom 11. Dezember 2013 (Az.: S 20 SO 199/13 ER):   SGB XII


http://www.kestner.de/n/verschiedenes/presse/2013/Sozialgericht-Nuernberg_geschwaerzt.pdf

Leitsätze von Dr. Manfred Hammel

Dieser Anspruch beruht auf § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII in Verbindung mit § 12 der Eingliederungshilfeverordnung sowie § 17 Abs. 2 SGB I und § 19 Abs. 2 Satz 4 SGB X. Es handelt sich hier um eine „begleitende“ Dolmetscherleistung aus Anlass einer Sozialleistung, hier der Sozialhilfe (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 SGB I). 

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2241

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