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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Keine Übernahme von Fahrtkosten durch Jobcenter für Umgang der Großmutter mit ihrer Enkelin
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12 - Die Revision wurde zugelassen
Leitsatz:
Großeltern haben keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Übernahme der Kosten, die ihnen für den Umgang mit ihren Enkeln entstehen. Aufwendungen, also zum Beispiel Fahrkosten für Besuche, seien aus der Regelleistung zu finanzieren.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 20.12.2013, hier zur Pressemitteilung: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=16880&article_id=120753&_psmand=100
Anmerkung: Gleicher Auffassung: SG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2013 - S 11 AS 2299/13
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2239
Willi S
Leitsatz:
Großeltern haben keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Übernahme der Kosten, die ihnen für den Umgang mit ihren Enkeln entstehen. Aufwendungen, also zum Beispiel Fahrkosten für Besuche, seien aus der Regelleistung zu finanzieren.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 20.12.2013, hier zur Pressemitteilung: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=16880&article_id=120753&_psmand=100
Anmerkung: Gleicher Auffassung: SG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2013 - S 11 AS 2299/13
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2239
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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Alter : 68
Ort : Duisburg

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» Übernahme der Energieschulden durch das Jobcenter im Rahmen der Folgenabwägung, denn die Wohnung des Antragstellers ist seit November 2013 nicht mehr mit Strom versorgt. Damit fehlt dem Antragsteller die Möglichkeit, in der Wohnung zu kochen, Lichtquellen
» Keine Amtshaftungsansprüche, wenn der durch Falschberatung der Sozialbehörde Geschädigte sich mit der unzutreffenden Auskunft zufriedengibt von der Behörde keinen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangt
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» Keine Amtshaftungsansprüche, wenn der durch Falschberatung der Sozialbehörde Geschädigte sich mit der unzutreffenden Auskunft zufriedengibt von der Behörde keinen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangt
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