Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist auf die Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII anwendbar. Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII kommt daher bei Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist auf die Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII anwendbar. Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII kommt daher bei Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist auf die Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII anwendbar. Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII kommt daher bei Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist auf die Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII anwendbar. Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII kommt daher bei Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist auf die Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII anwendbar. Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII kommt daher bei Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist auf die Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII anwendbar. Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII kommt daher bei Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist auf die Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII anwendbar. Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII kommt daher bei Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist auf die Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII anwendbar. Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII kommt daher bei Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist auf die Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII anwendbar. Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII kommt daher bei Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist auf die Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII anwendbar. Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII kommt daher bei Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist auf die Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII anwendbar. Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII kommt daher bei Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im

Nach unten

§ 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist auf die Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII anwendbar. Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII kommt daher bei Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Empty § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist auf die Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII anwendbar. Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII kommt daher bei Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im

Beitrag von Willi Schartema Di 17 Dez 2013 - 8:54

Ausland haben, nur im Einzelfall unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in Betracht. 

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2013 - L 2 SO 3798/12

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=164923&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2237

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Auf die einwohnerrechtliche Meldung kommt es für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII in Verbindung mit § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I nicht an. BSG, Urteil vom 1. März 2018 (Az.: B 8 SO 22/16 R):
» Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des Regelbedarfs nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII im einstweiligem Rechtsschutzverfahren für rumänische Antragstellerin
» Zur Aufhebung der Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Betreuung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 48 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 SGB X, wenn der behinderte Mensch wegen Erkrankung langfristig nicht
»  Zur Begründetheit der Geltendmachung von Vorausleistungen entsprechend § 19 Abs. 5 Satz 1 SGB XII in Form der Übernahme der Kosten für eine therapeutische Wohngruppe (§§ 53 ff., 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII), wenn das Hausgrundstück, dessen Einsatz von
»  Hinsichtlich der zu treffenden Prognoseentscheidung, wo eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat, gelten für wohnsitzlose Personen keine abweichenden Kriterien (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 20/13 - juris Rdnrn. 13,

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten