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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BSG: Hartz-4-Empfänger sind bei Probearbeit aus Eigeninitiative unfallversichert

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Beitrag von Willi Schartema Di 19 Nov 2013 - 8:31

Stellenbewerber sind bei einer unbezahlten Probearbeit in einem Unternehmen gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung hierfür ist eine Eingliederung in dem Betrieb und eine Weisungsgebundenheit, urteilte am Donnerstag, 14. November 2013, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 2 U 15/12 R). Versichert sind dann auch Arbeitslose, die aus Eigeninitiative ohne Anweisung des Jobcenters eine Probearbeit aufnehmen.

Weiter: Hartz-4-Empfänger sind bei Probearbeit aus Eigeninitiative unfallversichert - Recht & Gesetz - JuraForum.de , hier zur Quelle: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-4-empfaenger-sind-bei-probearbeit-aus-eigeninitiative-unfallversichert-459296

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
 
Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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