Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29SG Aachen revidiert Haltung zum Thema KdU und erklärt, dass der Rückgriff auf § 12 WoGG nicht mehr angemessen erscheint
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
SG Aachen revidiert Haltung zum Thema KdU und erklärt, dass der Rückgriff auf § 12 WoGG nicht mehr angemessen erscheint
Sozialgericht Aachen, Beschluss vom 18.09.2013 - S 11 AS 868/13 ER
Leitsätze
SG Aachen geht davon aus, dass die realen Mieten im Stadtgebiet Aachen mittlerweile weit oberhalb der Werte der Wohngeldtabelle liegen. Das vom BSG entwickelte Konzept der Obergrenze greift vor diesem Hintergrund nicht, macht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts doch deutlich, dass die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft sich vor allem an den örtlichen Gegebenheiten zu orientieren hat.
Nunmehr ist auch unter Berücksichtigung des vom Bundessozialgerichts in Ansatz gebrachten Sicherheitszuschlags von 10% erkennbar, dass die Wohngeldtabelle für Aachen nicht im Ansatz (mehr) die realen Verhältnisse abbildet.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165140&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Leitsätze
SG Aachen geht davon aus, dass die realen Mieten im Stadtgebiet Aachen mittlerweile weit oberhalb der Werte der Wohngeldtabelle liegen. Das vom BSG entwickelte Konzept der Obergrenze greift vor diesem Hintergrund nicht, macht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts doch deutlich, dass die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft sich vor allem an den örtlichen Gegebenheiten zu orientieren hat.
Nunmehr ist auch unter Berücksichtigung des vom Bundessozialgerichts in Ansatz gebrachten Sicherheitszuschlags von 10% erkennbar, dass die Wohngeldtabelle für Aachen nicht im Ansatz (mehr) die realen Verhältnisse abbildet.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165140&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Ähnliche Themen
» SG Aachen revidiert Haltung zum Thema KdU und erklärt, dass der Rückgriff auf § 12 WoGG nicht mehr angemessen erscheint - Sozialgericht rüffelt Jobcenter wegen Unterkunftskosten
» SG Berlin: Berliner WAV - Wohnaufwendungenverordnung ist unwirksam
» Haben die nicht verheirateten Eltern nach § 1626a BGB die gemeinsame Übernahme der elterlichen Sorge erklärt, dann vermögen private Vereinbarungen über die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts keinen Anspruch eines Elternteils auf ein mehr als
» Eine Bearbeitungszeit von mehr als drei Wochen ist vor dem Hintergrund, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Antragstellers sich im Vergleich zum unmittelbar vorangegangenen Bewilligungszeitraum nicht veränderten, als
» Soweit ein SGB II-Leistungsbezieher geltend macht, dass ihm ein einmal zugeflossener Vermögenswert nicht mehr zur Verfügung steht, trägt er hierfür die Vortrags- und Beweislast (vgl. hierzu etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009
» SG Berlin: Berliner WAV - Wohnaufwendungenverordnung ist unwirksam
» Haben die nicht verheirateten Eltern nach § 1626a BGB die gemeinsame Übernahme der elterlichen Sorge erklärt, dann vermögen private Vereinbarungen über die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts keinen Anspruch eines Elternteils auf ein mehr als
» Eine Bearbeitungszeit von mehr als drei Wochen ist vor dem Hintergrund, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Antragstellers sich im Vergleich zum unmittelbar vorangegangenen Bewilligungszeitraum nicht veränderten, als
» Soweit ein SGB II-Leistungsbezieher geltend macht, dass ihm ein einmal zugeflossener Vermögenswert nicht mehr zur Verfügung steht, trägt er hierfür die Vortrags- und Beweislast (vgl. hierzu etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema