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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Laktoseintoleranz?

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mehrbedarf -  Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Laktoseintoleranz?  Empty Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Laktoseintoleranz?

Beitrag von Willi Schartema Mo 18 Nov 2013 - 6:50

Dann möchte ich noch auf eine Fachveröffentlichung zum Thema Laktoseintoleranz machen, in dieser erfolgen Anmerkung zum BSG, Urt. v. 14.02.2013 – B 14 AS 48/12 R in dem ein Mehrbedarf wegen Laktoseintoleranz bejaht wurde.
Das BSG bejaht einen Mehrbedarf, die Höhe muss im Einzelfall geprüft werden. Das BSG –Urteil hat eine erhebliche Bedeutung, da in Deutschland etwa 15 Prozent der Bevölkerung – in unterschiedlichem Ausmaße – von einer Milchzuckerunverträglichkeit betroffen sind. Insofern ist die Bedeutung für die Sozialberatung immens.

 Zu Artikel geht es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/A22-2013_Mehrbedarf_bei_Laktosintoleranz.pdf

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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