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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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 Rumänische Staatsangehörige sind vom ALG II ausgeschlossen(vgl. dazu aktuell LSG Berlin, Beschluss vom 14.10.2013 - L 29 AS 2128/13 B ER, zum Leistungsausschluss für lettische Staatsangehörige) EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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 Rumänische Staatsangehörige sind vom ALG II ausgeschlossen(vgl. dazu aktuell LSG Berlin, Beschluss vom 14.10.2013 - L 29 AS 2128/13 B ER, zum Leistungsausschluss für lettische Staatsangehörige) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Rumänische Staatsangehörige sind vom ALG II ausgeschlossen(vgl. dazu aktuell LSG Berlin, Beschluss vom 14.10.2013 - L 29 AS 2128/13 B ER, zum Leistungsausschluss für lettische Staatsangehörige)

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 Rumänische Staatsangehörige sind vom ALG II ausgeschlossen(vgl. dazu aktuell LSG Berlin, Beschluss vom 14.10.2013 - L 29 AS 2128/13 B ER, zum Leistungsausschluss für lettische Staatsangehörige) Empty Rumänische Staatsangehörige sind vom ALG II ausgeschlossen(vgl. dazu aktuell LSG Berlin, Beschluss vom 14.10.2013 - L 29 AS 2128/13 B ER, zum Leistungsausschluss für lettische Staatsangehörige)

Beitrag von Willi Schartema Di 19 Nov 2013 - 5:42

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2013 - L 29 AS 2314/13 B ER rechtskräftig

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165279&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
 
Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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