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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - Arbeitslosengeld II - Falschangaben zur Hilfebedürftigkeit - Beweislastverteilung

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Beitrag von Willi Schartema Di 12 Nov 2013 - 8:15

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.09.2013 - L 15/6 AS 1102/09

Leitsatz
Soweit im Streit über die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes (§ 45 Abs. 1 SGB X) der Leistungsträger die materielle Beweislast dafür trägt, dass der Verwaltungsakt von Anfang an rechtswidrig war, ist dieser Anforderung auch dann genügt, wenn sich für die Leistungsbewilligung wesentliche Angaben des Leistungsempfängers als von Anfang an unwahr erweisen, ohne dass anderweitige positive Feststellungen über den wahren Sachverhalt möglich sind. In diesem Fall bestand bei Erlass des Verwaltungsaktes objektiv eine Sachlage, in der die begünstigende Regelung nicht hätte ergehen dürfen.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=164521


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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