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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Besprechung des BSG-Urteils zum Mehrbedarfszuschlag bei Laktoseintoleranz (SGB II)

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 Besprechung des BSG-Urteils zum Mehrbedarfszuschlag bei Laktoseintoleranz (SGB II)  Empty Besprechung des BSG-Urteils zum Mehrbedarfszuschlag bei Laktoseintoleranz (SGB II)

Beitrag von Willi Schartema Di 12 Nov 2013 - 8:57

Am 14.2.2013 hat das BSG unserer Revision zur Frage, ob bei Laktoseintoleranz im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II ein Mehrbedarfszuschlag zu gewähren ist, stattgegeben und das Verfahren an die 1. Instanz zurückverwiesen (unsere Meldung vom 15.2.2013). Eine (erneute) Entscheidung in der 1. Instanz ist noch nicht ergangen. Das BSG-Urteil ist Gegenstand einer Besprechung, die nun auf der Plattform Reha-Recht.de erschien. Wir möchten auf diesen lesenswerten Beitrag hinweisen. Der Beitrag stellt fest, dass Laktoseintolrenz eine Behinderung sein kann und betrachtet das Urteil des BSG auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention. [Besprechung BSG-Urteil Laktoseintoleranz und Mehrbedarfszuschlag].

Quelle: Rechtsanwälte Fritz und Kollegen, 79104 Freiburg: http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/a/2013/A22-2013_Mehrbedarf_bei_Laktosintoleranz.pdf 



Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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