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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter im Sinne der Folgenabwägung.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter im Sinne der Folgenabwägung.

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Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter im Sinne der Folgenabwägung.  Empty Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter im Sinne der Folgenabwägung.

Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Nov 2013 - 11:04

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.09.2013 - L 7 AS 1591/13 B ER und - L 7 AS 1592/13 B rechtskräftig

Denn die darlehensweise Übernahme ist gerechtfertigt. Die Übernahme der aufgelaufenen Schulden ist im Sinn von § 22 Abs. 8 SGB II objektiv geeignet, die Energieversorgung wieder herzustellen und prognostisch gesehen dauerhaft zu sichern. Die bestehende Notsituation kann durch die darlehensweise Übernahme der Leistungen behoben werden, so dass die Wohnung wieder bewohnbar wäre. Zudem ist ein unter zweijähriges Kind betroffen, so dass Verschuldensgesichtspunkte im Rahmen der Ermessensausübung regelmäßig zurücktreten müssen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive= 



Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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