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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Griechische Staatsangehörige hat Anspruch auf ALG II.

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 Griechische Staatsangehörige hat Anspruch auf ALG II.  Empty Griechische Staatsangehörige hat Anspruch auf ALG II.

Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Okt 2013 - 12:32

Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 15.10.2013 - S 18 AS 1769/13 ER

Denn die Vorbehaltserklärung zum EFA ist nicht wirksam , mit der Folge, dass die Vorschriften des EFA weiterhin anwendbar sind (ebenso - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.05.2012 - L 19 B 794/12 B ER und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2013 - L 20 AS 1347/13 B ER).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive= 



Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/


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