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Griechische Staatsangehörige hat Anspruch auf ALG II.
Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 15.10.2013 - S 18 AS 1769/13 ER
Denn die Vorbehaltserklärung zum EFA ist nicht wirksam , mit der Folge, dass die Vorschriften des EFA weiterhin anwendbar sind (ebenso - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.05.2012 - L 19 B 794/12 B ER und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2013 - L 20 AS 1347/13 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Denn die Vorbehaltserklärung zum EFA ist nicht wirksam , mit der Folge, dass die Vorschriften des EFA weiterhin anwendbar sind (ebenso - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.05.2012 - L 19 B 794/12 B ER und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2013 - L 20 AS 1347/13 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
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http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
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