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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Untermietvertrag zum Nachteil des Jobcenters kann sittenwidrig sein, wobei auf Inhalt, Beweggrund und Zweck der getroffenen Vereinbarung abzustellen ist.

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Untermietvertrag zum Nachteil des Jobcenters kann sittenwidrig sein, wobei auf Inhalt, Beweggrund und Zweck der getroffenen Vereinbarung abzustellen ist.  Empty Untermietvertrag zum Nachteil des Jobcenters kann sittenwidrig sein, wobei auf Inhalt, Beweggrund und Zweck der getroffenen Vereinbarung abzustellen ist.

Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Okt 2013 - 13:00

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.08.2013 - L 11 AS 479/13 NZB


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=


Anmerkung: vgl. LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 08.02.2011 - L 11 AS 4387/10 

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=14055


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"

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