Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Überprüfungsantrag - Asylbewerberleistung - Beschränkung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr - analoge Anwendung des § 116a SGB 12  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Überprüfungsantrag - Asylbewerberleistung - Beschränkung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr - analoge Anwendung des § 116a SGB 12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Überprüfungsantrag - Asylbewerberleistung - Beschränkung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr - analoge Anwendung des § 116a SGB 12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Überprüfungsantrag - Asylbewerberleistung - Beschränkung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr - analoge Anwendung des § 116a SGB 12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Überprüfungsantrag - Asylbewerberleistung - Beschränkung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr - analoge Anwendung des § 116a SGB 12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Überprüfungsantrag - Asylbewerberleistung - Beschränkung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr - analoge Anwendung des § 116a SGB 12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Überprüfungsantrag - Asylbewerberleistung - Beschränkung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr - analoge Anwendung des § 116a SGB 12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Überprüfungsantrag - Asylbewerberleistung - Beschränkung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr - analoge Anwendung des § 116a SGB 12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Überprüfungsantrag - Asylbewerberleistung - Beschränkung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr - analoge Anwendung des § 116a SGB 12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Überprüfungsantrag - Asylbewerberleistung - Beschränkung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr - analoge Anwendung des § 116a SGB 12  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Überprüfungsantrag - Asylbewerberleistung - Beschränkung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr - analoge Anwendung des § 116a SGB 12

Nach unten

Überprüfungsantrag - Asylbewerberleistung - Beschränkung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr - analoge Anwendung des § 116a SGB 12  Empty Überprüfungsantrag - Asylbewerberleistung - Beschränkung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr - analoge Anwendung des § 116a SGB 12

Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Okt 2013 - 11:25

Die am 1.1.2011 ins SGB XII eingefügte Vorschrift des § 116a ist im AsylbLG ist analog anwendbar.

BSG, Urteil vom 26.06.2013 - B 7 AY 6/12 R

Nach § 116a SGB XII werden Leistungen unter Abänderung bestandskräftiger Verwaltungsakte rückwirkend in Abweichung von § 44 Abs 4 SGB X nur für einen Zeitraum von einem Jahr (statt von vier Jahren) erbracht; dabei wird der Zeitraum von Beginn des Jahres gerechnet, in dem der Antrag gestellt wird. Durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011 wurde § 116a ins SGB XII und mit gleichem Regelungsinhalt § 40 Abs 1 Satz 2 ins SGB II eingefügt.


Dass dieses Gesetz insoweit eine (ungewollte) Lücke enthält, als für das AsylbLG keine zeitliche Begrenzung der rückwirkenden Leistungserbringung vorgenommen worden ist, obwohl die Interessenlage gleich ist, ergibt sich insbesondere aus der Begründung zum vorliegenden Referentenent¬wurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des AsylbLG. In diesem ist nunmehr auch im AsylbLG die Verkürzung des Zeitraums für die rückwirkende Leistungserbringung mit derselben Begründung wie für das SGB II und SGB XII und unter ausdrücklichem Hinweis darauf vor¬gesehen, dass im Asylbewerberleistungsrecht nichts anderes gelten könne als im Sozialhilferecht und im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Es sollte darauf hingewiesen, werden, dass nach § 44 Abs. 2 S. 2 die 1-Jahres-Frist vom Jahresbeginn des laufenden Jahrs beginnt, so dass bis zu 2 Jahren also im Extremfall ein Bescheid überprüft werden könnte.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/...1&pos=7&anz=98


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Nichtanwendung des § 116a SGB XII bzw der auf 1 Jahr verkürzten Verfallfrist des § 44 Abs 4 SGB 10 auf vor dem 1.4.2011
» Zur Rechtsfrage, ob die analoge Anwendung des § 116a SGB XII über die vom BSG entschiedene Fallvariante hinaus auch für alle weiteren Fallvarianten gilt.
»  Zugunstenverfahren - keine Nachzahlung von Leistungen für die Vergangenheit bei Wegfall der Bedürftigkeit - keine analoge Anwendung des § 116a SGB XII bei Überprüfungsanträgen vor dem 1.4.2011
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ablehnung der Überprüfung bzw Rücknahme eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides für die Vergangenheit im Zugunstenverfahren wegen Versäumung der auf ein Jahr verkürzten Ausschlussfrist - Anwendung des
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ablehnung der Überprüfung bzw Rücknahme eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides für die Vergangenheit im Zugunstenverfahren wegen Versäumung der auf ein Jahr verkürzten Ausschlussfrist - Anwendung des

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten