Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Auftrag - Auftrag für ärztliche Begutachtung EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Auftrag - Auftrag für ärztliche Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Auftrag - Auftrag für ärztliche Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Auftrag - Auftrag für ärztliche Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Auftrag - Auftrag für ärztliche Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Auftrag - Auftrag für ärztliche Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Auftrag - Auftrag für ärztliche Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Auftrag - Auftrag für ärztliche Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Auftrag - Auftrag für ärztliche Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Auftrag - Auftrag für ärztliche Begutachtung EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Auftrag für ärztliche Begutachtung

Nach unten

Auftrag - Auftrag für ärztliche Begutachtung Empty Auftrag für ärztliche Begutachtung

Beitrag von ESchulze Mi 11 Sep 2013 - 15:07

Der Betroffene hat ein erkennbares Suchtproblem; offenbar leidet er auch unter Depressionen sowie Schlaflosigkeit.

Um eine Sanktion abzuwenden, wurde auf die fehlende amtsärztliche Untersuchung hingewiesen, weil dem JC die nicht unerheblichen Probleme bekannt sind und nicht darauf reagiert wurde.

Jetzt will das JC den Betroffenen einer Privatarztpraxis zur Untersuchung und offenbar "Begutachtung" der Arbeitsfähigkeit zuweisen.

Merkwürdig ist, dass als Auftraggeberin das JC sich als zuständig erklärt.

Die Frage ist, ob diese Vorgehensweise überhaupt zulässig ist und der Amtsarzt dadurch umgangen wird.

Der Betroffene soll eine "Schweigepflichtsentbindung" unterschreiben, die sowohl Ärzte des Gesundheitsamtes als auch Ärzte aus Privatpraxen umfasst.

Kurios ist, dass der Bearbeiter des JC selbst die gesprächsweise geäußerten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Betroffenen unter "Beschreibung Beschwerden" gegenüber dem Vertragsarzt angibt, obwohl er selbst nicht von der "Schweigepflicht" entbunden wurde. Das kann jedenfalls dem Anschreiben an die Arztpraxis entnommen werden. Unabhänig davon hat er nur ein "Suchtproblem" angegeben, nicht die Schlafstörungen und Depressionen.

Wie ist die Rechtslage? Kann/darf das JC den Amtsarzt umgehen? Müsste nicht das Gesundheitsamt nötigenfalls private Arztpraxen unter Vertrag nehmen?

Zu erwähnen wäre noch, dass der Fallmanger die Zuweisung zur privaten Arztpraxis in der EV festlegen wollte, was als rechtswidrig zurückgewiesen wurde. Die EV setzt geradezu voraus, dass die Arbeitsfähigkeit bzw. ggfs. Einschränkungen im Vorfeld ermittelt wurden. Die amtsärztliche Untersuchung kann jedenfalls nicht Gegenstand einer EV sein.

Es war wohl seine Absicht, damit das Einverständnis zur Einschaltung einer privaten Arztpraxis (Untersuchung + Festellung der Arbeitsfähigkeit nach SGB) zu dokumentieren.

ESchulze

Anzahl der Beiträge : 1
Anmeldedatum : 11.09.13

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - erstattungsfähige Kosten im isolierten Vorverfahren - Auftraggeber - Mehrheit - Vertretung - dieselbe Angelegenheit - Umstände des Einzelfalls - einheitlicher Auftrag - innerer Zusammenhang
» Untersuchender darf Begleitperson zur psychologischen psychiatrischen Begutachtung als Zeuge mitbringen OLG Hamm stellt klar 03.02.2015 14 UF 135 14
» Recht auf Gutachten Einsicht Wichtig Auch das ärztliche Berufsrecht verpflichtet den Arzt, seinen Patienten Einsicht in die objektiven Teile der Krankenunterlagen zu gewähren (§ 10 Absatz 2 MBO)
» Notwendigkeit der Kostenübernahme für eine Operation nach § 4 Abs. 1 AsylbLG, Hinzuziehung eines Dolmetschers bei amtsärztlicher Begutachtung Sozialgericht Dresden, Beschluss v. 06.12.2018 - S 20 AY 63/18 ER

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten