Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren. EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren.

Nach unten

Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren. Empty Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren.

Beitrag von Willi Schartema Mo 26 Aug 2013 - 11:38

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.08.2013 - L 7 AS 1134/13 B ER und - L 7 AS 1135/13 B rechtskräftig


Die Übernahme der aufgelaufenen Schulden ist im Sinn von § 22 Abs. 8 SGB II objektiv geeignet, die Energieversorgung wieder herzustellen und prognostisch gesehen dauerhaft zu sichern.

Die bestehende Notsituation kann durch die darlehensweise Übernahme der Leistungen behoben werden, so dass die Wohnung wieder bewohnbar wäre. Zudem sind minderjährige Kinder betroffen und die Benutzung des Parigerätes (Inhalationsgerät) erfordert eine Versorgung mit Strom, so dass Verschuldensgesichtspunkte im Rahmen der Ermessensausübung regelmäßig
zurücktreten müssen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=  


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Jobcenter muss Reisekosten im Rahmen einer Folgenabwägung nach Indonesien übernehmen
» Darlehensweise Übernahme der Gas- und Energieschulden im Rahmen der Folgenabwägung.
» Übernahme der Energieschulden durch das Jobcenter im Rahmen der Folgenabwägung, denn die Wohnung des Antragstellers ist seit November 2013 nicht mehr mit Strom versorgt. Damit fehlt dem Antragsteller die Möglichkeit, in der Wohnung zu kochen, Lichtquellen
»  Sozialhilfeträger muss keine Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für die Teilnahme an einer Offenen Ganztagsschule gewähren, wenn die Eltern des Antragstellers über sofort realisierbare Geldmittel in Höhe von
» Sozialhilfeträger muss dem Antragsteller keine Leistungen der Eingliederungshilfe für Beschaffung und Unterhalt eines PKW sowie zum Erwerb einer Fahrerlaubnis gewähren. SGB XII

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten