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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema So 18 Aug 2013 - 17:55

Ralph Boes
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Müllerstr. 16
13353 Berlin
Sehr geehrter Herr ...
herzlichen Dank für Ihren Sanktionsbescheid vom 22.
06.2013.
Sie haben mir dadurch die Möglichkeit eröffnet, ein
en weiteren wichtigen Schritt
zum Ausweis der Verfassungswidrigkeit der §§ 31 f.
in Gang zu setzen.
Bevor ich das tue, möchte ich aber ein persönliches
Statement geben:

http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Prozesse/2013-08-15--Widerspruch-zur-Totalsanktion.pdf

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