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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ist Eis essen Arbeit ?

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Beitrag von Willi Schartema Mi 10 Jul 2013 - 10:29

Ja, sagt das SG Heilbronn und gibt dem Mitarbeiter eines nicht genanten Autoherstellers mit Fertigungshalle in Neckarsulm Recht bei seiner Klage gegen die Berufsgenossenschaft: er schleckte 1 Stunde nach seiner Mittagspause draußen vor der Tür ein Eis, als ein Kollege das Hallentor der auf 30 Grad Celsius aufgeheizten Montagehalle aufstieß und damit seine Achillessehne durchtrennte.

Der Arbeitgeber meint, Eis essen sei privat. Das Gericht meint, der Mitarbeiter, der durch das Glasdach der Halle der prallen Sonne ausgesetzt sei, habe nur seine Arbeitskraft durch das Eisschlecken bis zum Arbeitsschluß erhalten wollen, das sei also Arbeit  und daher liege ein Arbeitsunfall vor. 


Also nix wie hin zum Jobcenter und die Leistungsfähigkeit durch eine Extraportion Eis erhalten.  

SG Heilbronn mit Urteil vom 08.03.2013 – Az. S 13 U 1513/11 feststellt.

http://kanzlei-thorbruegge.de/blog/unfall-beim-eis-essen/

http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Heilbronn_S-13-U-151311_Unfall-beim-Luftschnappen-vor-30-Grad-heisser-Montagehalle-ist-als-Arbeitsunfall-anzuerkennen.news16142.htm

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/07/ist-eisessen-arbeit.html

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