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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: U25
Seite 1 von 1
U25 - EGV + EGV per VA
[justify]Hallo,
bisher habe ich eigentlich mit dem JOOP!-Center alles selbst und oftmals Reibungslos ohne Nachteile klären können. Doch nun weiß ich nicht weiter und benötige Meinungen, Ratschläge, und evtl. Jmd der auch ähnliche Situation hatte...
Folgendes:
+ Antragsstellung durch persönliche Abgabe(inkl. Bestätigung) am 31.08.2012
+ Vorläufiger Bewilligungsbescheid vom 30.10.2012 am 01.11.2012 zugestellt
+ Einladung am 01.11.2012 zur "Besprechung berufl. Situation"
Zu mir:
+ U25
+ bewo. notdürftig ein WG- Zimmer ( Mietbewohner bezieht keine Leistungen)
Bei dieser Einladung wollte meine Bearbeiterin zzgl. der Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf noch dieses sehen: letztes Schulzeugnis, Zeugnisse über Schul- und Berufsschulabschluss (um diese persönl. Unterlagen einsehen zu dürfen, fand ich zum einen keine Gesetzgebung und zum anderen konnte die Bearbeiterin mir dazu auch keine Erklärung geben)
Soweit alles gut...
Nach ca. 10 min. des Schweigens druckte mir diese eine EingV aus und legte mir diese vor. Ich äußerte, dass ich diese, im angemessenen Zeitraum von 14 Tagen, prüfen lassen möchte. Daraufhin stellte Sie mir die EingV gleich zusätzlich per VA aus. Ebenfalls übergab sie mir die zuvor nie erwähnte und druckfrische Zuweisung einer Maßnahme (Bewerbertraining). Ich habe im Vorfeld nie über Profiling, irgendwelche Maßnahmen oder anderes gesprochen.
Nun zu meinen Fragen:
Ist es korrekt und besteht die Möglichkeit, dass die Bearbeiterin mir zur 1. Einladung ab Antragstellung die EinV sowie die EinV als VA ausstellt?
Zu Beachten wäre außerdem, dass ich auf der anderen Seite ein riesiges Problem habe und zwar:
1. ehem. Mietwohnung wurde in meiner Abwesenheit durch Vermieter und neue Mieter geräumt
2. Vermieter beruft sich auf Vermieterpfandrecht -> Selbstverständlich ohne Beschluss, Titel oder Gerichtsvollzieher -> diese Angelegenheit wird bereits durch Anwalt geklärt.... (hoffentlich)
Daraus ergibt sich die weitere Frage:
Da der Vermieter alles (Möbel, Kleidung, priv. Dokumente/ Unterlagen/ Zeugnisse ...etc. alles was man eben besitzt) in Verwahrung/ Zerstört/ Verkauft und Verschenkt hat könnte man doch rein theoretisch beim JOOP!- Center auf z.b. "besonders schwerwiegende psychische Belastung" o.ä. versuchen zu kommen. (Dass mir diese Situation nicht egal sieht man u.a. daran, dass ich ca seit August 25 kg meines Gewichtes verloren habe...)
Des Weiteren benötige ich dringend Kleidung (Bekleidungsgeld) sowie sämtliche Gegenstände zum tägl. Leben (z.B. Bett, Geschirr) da die mir derzeit verfügbaren Gegenstände sowie Kleidung von Freunden geliehen wurden.
(Ich möchte aber eben nicht, dem JOOP!- Center ausführlich diese Story unter diese reiben. *help*
... Ich hoffe ich habe jetzt dass wichtigste Erwähnt....
Folgende Unterlagen diesbezüglich
habe ich vorliegen:
1x vorläufigen Bescheid 30.10.2012
1x Zuweisung Maßnahme01.11.2012
2x original EingV 01.11.2012
1x EingV als VA Datum: 01.11.2012
Ist die Form der EingV als Vertrag "Eingliederungsvereinbarung" zu nennen richtig oder bedarf es nicht eigtl. dem Titel "Eingliederungsvereinbarung nach § 15 ...."? da dies ja bei der EingV per VA genauso da Steht...
[/justify]
Wäre schön, möglichst zeitnah einen Ratschlag diesbezüglich zu bekommen....
Welche Unterlagen darf das Jobcenter nachweislich und laut rechtssprechung
1. Kopieren und Einbehalten
2. Nicht Einbehalten, sondern nur zur Vorlage und Sichtung
[center]"Jobcenter Dresden - Leistung aus Leidenschaft"
[/center]
bisher habe ich eigentlich mit dem JOOP!-Center alles selbst und oftmals Reibungslos ohne Nachteile klären können. Doch nun weiß ich nicht weiter und benötige Meinungen, Ratschläge, und evtl. Jmd der auch ähnliche Situation hatte...
Folgendes:
+ Antragsstellung durch persönliche Abgabe(inkl. Bestätigung) am 31.08.2012
+ Vorläufiger Bewilligungsbescheid vom 30.10.2012 am 01.11.2012 zugestellt
+ Einladung am 01.11.2012 zur "Besprechung berufl. Situation"
Zu mir:
+ U25
+ bewo. notdürftig ein WG- Zimmer ( Mietbewohner bezieht keine Leistungen)
Bei dieser Einladung wollte meine Bearbeiterin zzgl. der Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf noch dieses sehen: letztes Schulzeugnis, Zeugnisse über Schul- und Berufsschulabschluss (um diese persönl. Unterlagen einsehen zu dürfen, fand ich zum einen keine Gesetzgebung und zum anderen konnte die Bearbeiterin mir dazu auch keine Erklärung geben)
Soweit alles gut...
Nach ca. 10 min. des Schweigens druckte mir diese eine EingV aus und legte mir diese vor. Ich äußerte, dass ich diese, im angemessenen Zeitraum von 14 Tagen, prüfen lassen möchte. Daraufhin stellte Sie mir die EingV gleich zusätzlich per VA aus. Ebenfalls übergab sie mir die zuvor nie erwähnte und druckfrische Zuweisung einer Maßnahme (Bewerbertraining). Ich habe im Vorfeld nie über Profiling, irgendwelche Maßnahmen oder anderes gesprochen.
Nun zu meinen Fragen:
Ist es korrekt und besteht die Möglichkeit, dass die Bearbeiterin mir zur 1. Einladung ab Antragstellung die EinV sowie die EinV als VA ausstellt?
Zu Beachten wäre außerdem, dass ich auf der anderen Seite ein riesiges Problem habe und zwar:
1. ehem. Mietwohnung wurde in meiner Abwesenheit durch Vermieter und neue Mieter geräumt
2. Vermieter beruft sich auf Vermieterpfandrecht -> Selbstverständlich ohne Beschluss, Titel oder Gerichtsvollzieher -> diese Angelegenheit wird bereits durch Anwalt geklärt.... (hoffentlich)
Daraus ergibt sich die weitere Frage:
Da der Vermieter alles (Möbel, Kleidung, priv. Dokumente/ Unterlagen/ Zeugnisse ...etc. alles was man eben besitzt) in Verwahrung/ Zerstört/ Verkauft und Verschenkt hat könnte man doch rein theoretisch beim JOOP!- Center auf z.b. "besonders schwerwiegende psychische Belastung" o.ä. versuchen zu kommen. (Dass mir diese Situation nicht egal sieht man u.a. daran, dass ich ca seit August 25 kg meines Gewichtes verloren habe...)
Des Weiteren benötige ich dringend Kleidung (Bekleidungsgeld) sowie sämtliche Gegenstände zum tägl. Leben (z.B. Bett, Geschirr) da die mir derzeit verfügbaren Gegenstände sowie Kleidung von Freunden geliehen wurden.
(Ich möchte aber eben nicht, dem JOOP!- Center ausführlich diese Story unter diese reiben. *help*
... Ich hoffe ich habe jetzt dass wichtigste Erwähnt....
Folgende Unterlagen diesbezüglich
habe ich vorliegen:
1x vorläufigen Bescheid 30.10.2012
1x Zuweisung Maßnahme01.11.2012
2x original EingV 01.11.2012
1x EingV als VA Datum: 01.11.2012
Ist die Form der EingV als Vertrag "Eingliederungsvereinbarung" zu nennen richtig oder bedarf es nicht eigtl. dem Titel "Eingliederungsvereinbarung nach § 15 ...."? da dies ja bei der EingV per VA genauso da Steht...
[/justify]
Wäre schön, möglichst zeitnah einen Ratschlag diesbezüglich zu bekommen....
Welche Unterlagen darf das Jobcenter nachweislich und laut rechtssprechung
1. Kopieren und Einbehalten
2. Nicht Einbehalten, sondern nur zur Vorlage und Sichtung
[center]"Jobcenter Dresden - Leistung aus Leidenschaft"
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