Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen

Nach unten

Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen  Empty Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen

Beitrag von Willi Schartema Mi 3 Jul 2013 - 10:01

Das LSG Chemnitz hat entschieden, dass auch schwerbehinderte Menschen weder aus der UN-Behindertenrechtskonvention noch nach deutschem Sozialhilferecht die Finanzierung eines Pkw unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen beanspruchen können.


weiterlesen hier:


Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.04.2013 - L 8 SO 84/11

Keine Sozialhilfeleistungen zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges , denn bereits das Sparguthaben von 42.000,00 EUR ließ – bei einem Schonvermögen von 2.600,00 EUR (gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) – jegliche Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB XII entfallen.


1. Ein Anspruch auf Gewährung als Hilfsmittel der medizinischen Rehabilitation scheidet aus, weil Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens nicht unter die Leistungspflicht des medizinischen Rehabilitationsträgers fallen (§ 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 26 Abs. 2 Nr. 6, § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX).

2. Auch ein Anspruch auf die begehrte Leistung als Altenhilfe nach § 71 SGB XII scheidet aus. 71 Abs. 4 SGB XII ändert hieran nichts.

3. Auch das von der Berufung herangezogene Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) begründet keinen Anspruch der Klägerin auf bedürftigkeitsunabhängige Soziahilfeleistungen zur Finanzierung ihres Kraftfahrzeugs.

Verfasser des Beitrags Detlef Brock- Sozialberater

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/07/keine-sozialhilfe-zur-finanzierung.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs
» Zur Frage, ,ob eine Lebensversicherung des Klägers, welche er zur Finanzierung eines Platzes im Alten-/Pflegeheim nutzen wollte, als Vermögen einzusetzen war.
» Grundsicherung für Arbeitsuchender - Einkommensberücksichtigung - Einbehalt eines Teils des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber - Arbeitgeberdarlehen zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges - keine Berücksichtigung der Schuldentilgung - bereite Mittel
» Kein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Hilfe zur Beschaffung eines Kfz sofern anstelle der Benutzung eines (eigenen) Kfz andere Möglichkeiten in ausreichendem Umfang, hier insbesondere für Arztbesuche, Einkäufe, Gottesdienstbesuche und Mitarbeit in
»  Grundsicherung für Arbeitsuchender - Einkommensberücksichtigung - Einbehalt eines Teils des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber - Arbeitgeberdarlehen zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges - keine Berücksichtigung der Schuldentilgung - bereite Mittel

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten