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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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LSG NRW:Gewährung von Prozesskostenhilfe für rumänischen Staatsangehörigen

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LSG NRW:Gewährung von Prozesskostenhilfe für rumänischen Staatsangehörigen  Empty LSG NRW:Gewährung von Prozesskostenhilfe für rumänischen Staatsangehörigen

Beitrag von Willi Schartema Mi 3 Jul 2013 - 11:14

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.06.2013 - L 7 AS 774/13 B

Auch bei einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage ist Prozesskostenhilfe zu gewähren .

Denn bei der Frage, ob - rumänische Staatsangehörige - gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 2 SGB II von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, weil sie sich allein zum Zwecke der Arbeitsuche in Deutschland aufhält, oder ob § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II aufgrund der unmittelbaren Anwendbarkeit des Art. 4 VO (EG) 883/2004 hinter diese zurücktritt, oder ob der Leistungsausschluss nach § 7 Abs.1 Satz 2 SGB II von Art. 24 Richtlinie 2004/38/EG gedeckt ist, der wiederum als speziellere Regelung Art. 4 VO (EG) 883/2004 vorgehen könnte, handelt es sich um hoch umstrittene Rechtsfragen, die in Rechtsprechung und Literatur bisher nicht einheitlich beantwortet sind.

Anmerkung von Detlef Brock- Sozialberater: Vgl. etwa entgegen der Anwendbarkeit des § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II:LSG NRW, Beschluss vom 31.01.2013 Az. L 2 AS 2457/12 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.05.2012, L 19 AS 794/12 B ER unter Berufung auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages;für eine Anwendbarkeit des § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2012, Az. L 3 AS 1477/11. 

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/07/lsg-nrwgewahrung-von-prozesskostenhilfe.html

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